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Rückkehrrecht von Teil- in Vollzeit betrifft 40 Prozent der Beschäftigten nicht

Archivmeldung vom 19.01.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.01.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Jorma Bork / pixelio.de
Bild: Jorma Bork / pixelio.de

Das von Union und SPD geplante Rückkehrrecht von einem Teilzeit- in einen Vollzeitjob betrifft über 40 Prozent der abhängig Beschäftigten nicht, weil sie in zu kleinen Betrieben arbeiten. Das geht aus Daten des Statistischen Bundesamtes hervor, die die Linksfraktion ausgewertet hat. Sie liegen der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" vor.

Union und SPD wollen den Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit nur für Unternehmen mit mehr als 45 Mitarbeitern einführen, wie aus ihrem Sondierungsbeschluss hervorgeht. Den Daten zufolge arbeiteten im Jahr 2015 jedoch knapp 45 Prozent der insgesamt 37 Millionen abhängig Beschäftigten in kleineren Betrieben mit bis zu 50 Mitarbeitern. Bei den Frauen waren es mit 52 Prozent sogar mehr als die Hälfte, bei den Männern knapp 39 Prozent. Aus den Daten lasse sich grob abschätzen, dass mindestens 40 Prozent der Beschäftigten in Betrieben mit weniger als 45 Mitarbeitern angestellt seien, so die Linksfraktion. "Die Sondierer haben die Chance vertan, einen gesellschaftlichen Wandel herbeizuführen, der die Arbeitszeitwünsche der Beschäftigten in den Mittelpunkt stellt", kritisierte Linken-Politikerin Jutta Krellmann. Die Union stehe auf der Bremse.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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