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Kanzleramt stoppt Lieferketten-Gesetz vorerst

Archivmeldung vom 10.03.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.03.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Gerd Müller  (2017)
Gerd Müller (2017)

Foto: Author
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Bundeskanzleramt hat Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) bei ihren Plänen für ein Gesetz gegen Dumping und Ausbeutung in globalen Lieferketten vorerst gestoppt.

Das berichten die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" unter Berufung auf "Regierungskreise". Müller und Heil hatten ihre Pläne an diesem Dienstag eigentlich öffentlich vorstellen und konkretisieren wollen. Vor allem Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) soll Einwände gegen eine gesetzliche Regelung zum jetzigen Zeitpunkt geltend gemacht haben und auf die von der Regierung gemachte Zusagen pochen, wonach die Unternehmen noch bis Ende 2020 Zeit haben, die im Nationalen Aktionsplan (NAP) Wirtschaft und Menschenrechte vorgesehen Sorgfaltspflichten umzusetzen.

"Gesetzliche Regelungsvorschläge zum jetzigen Zeitpunkt wären verfrüht", teilte das Wirtschaftsministerium auf Anfrage des RND mit. Der Koalitionsvertrag sehe vor, zunächst die Ergebnisse einer in Kürze erst startenden Umfrage bei den Unternehmen zum Stand der menschenrechtlichen Sorgfalt einzuholen und auszuwerten. Erst danach könne man entscheiden, ob ein Gesetz überhaupt noch notwendig sei. "Es ist eine Frage der Glaubwürdigkeit, dass sich die Bundesregierung an das vereinbarte Verfahren hält und nicht mittendrin die Zeitpläne oder Verfahren ändert, verkürzt oder gar überspringt", so das Wirtschaftsministerium weiter.

Außerdem sei es eine "Frage der Sorgfaltspflicht", dass die Bundesregierung gesetzlichen Maßnahmen rein auf Basis von Fakten entscheidet und nicht einfach "ins Blaue" hinein schieße. An einer ersten Pilot-Umfrage unter Unternehmen hatte es große Kritik gegeben, weil der damals verwendete Fragebogen aus Sicht der Wirtschaft missverständliche und teils irreführende Frage- und Antwortmöglichkeiten beinhaltet hatte. Auch war kritisiert worden, dass der Fragebogen lediglich an Info-Mail-Adressen von Unternehmen gemailt worden war, weshalb einige von ihnen die Umfrage fälschlicherweise als Werbung oder Spamnachricht eingestuft hatten. Bei der in Kürze startenden zweiten Fragebogenrunde werden nun die Hauptgeschäftsführer der Unternehmen angeschrieben.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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