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Bundestagswahl 2021: Deutsche im Ausland müssen Antrag stellen

Archivmeldung vom 30.06.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.06.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bundeswahlleiter
Bundeswahlleiter

Von Kandschwar aus der deutschsprachigen Wikipedia, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=3428323

Im Ausland lebende Deutsche können an der Bundestagswahl am 26. September 2021 teilnehmen, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen und vorab einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Deutsche, die noch mit Wohnsitz in Deutschland gemeldet sind, müssen lediglich Briefwahlunterlagen beantragen. Beide Anträge können bereits jetzt bei den Gemeindebehörden gestellt werden.

1. Deutsche mit dauerhaftem Aufenthalt im Ausland

Deutsche, die sich dauerhaft im Ausland aufhalten und keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben, müssen für die Teilnahme an der Bundestagswahl 2021 schriftlich ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis ihrer letzten Heimatgemeinde in Deutschland beantragen. Der Bundeswahlleiter stellt für Auslandsdeutsche wichtige Informationen sowie das Antragsformular zum Download auf seiner Homepage (www.bundeswahlleiter.de) bereit.

Der Antrag muss spätestens am 5. September 2021 bei der Gemeindebehörde eingehen. Aufgrund der pandemiebedingten längeren Postlaufzeiten wird bei Aufenthalt im außereuropäischen Ausland dringend empfohlen, dass der Antrag der Gemeinde bereits bis Anfang August zugeht. Wird dem Antrag stattgegeben, kann die Gemeinde die Briefwahlunterlagen dann zum frühestmöglichen Zeitpunkt (ca. Mitte August) versenden.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag, dem 26. September 2021, bis zum Ende der Wahlzeit um 18:00 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag voradressierten Stelle eingehen. Die Postlaufzeiten des Rückversands müssen daher vorausschauend geplant werden, da insgesamt für Hin- und Rückversand der Wahlunterlagen nur ein Zeitfenster von ca. sechs Wochen zur Verfügung steht. Später eingehende Wahlbriefe können nicht berücksichtigt werden. Über die Nutzung des amtlichen Kurierwegs können sich Auslandsdeutsche bei den auf der Internetseite des Bundeswahlleiters aufgeführten Auslandsvertretungen informieren.

2. Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland bei vorübergehendem Aufenthalt im Ausland

Deutsche, die sich vorübergehend im Ausland aufhalten, aber weiterhin in Deutschland gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen und können per Briefwahl an der Bundestagswahl 2021 teilnehmen. Sie brauchen nicht die Wahlbenachrichtigung abwarten und können bereits jetzt bei ihrer Gemeindebehörde einen Wahlschein beantragen. Informationen zur Beantragung und zur Briefwahl sind auf der Homepage des Bundeswahlleiters (www.bundeswahlleiter.de) zusammengestellt.

Quelle: Der Bundeswahlleiter (ots)

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