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SPD sieht Seehofer bei CDU-Parteitag in der Pflicht Verfassungsrechtliche Bedenken zu Online-Parteitagen aus dem Weg räumen

Archivmeldung vom 07.11.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.11.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Lars Klingbeil (2018)
Lars Klingbeil (2018)

Von Sandro Halank, Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0, CC BY-SA 3.0, Link

Zwei Monate vor der geplanten Entscheidung über den neuen CDU-Chef hat die SPD eine rechtliche Klärung von Online-Parteitagen durch Innenminister Horst Seehofer (CSU) angemahnt. "Das Innenministerium ist hier gefragt, die bestehenden verfassungsrechtlichen Bedenken aus dem Weg zu räumen", sagte SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil der Düsseldorfer "Rheinischen Post".

Dabei gehe es um die Frage, ob eine Grundgesetzänderung nötig sei. Es müsse zudem geklärt werden, was nötig sei, um Rechtssicherheit zu bekommen. "Diese Fragen muss Seehofers Ministerium beantworten, damit die Parteien Klarheit haben", unterstrich der SPD-Politiker. Je länger sich das hinziehe, umso größer werde auch die Zeitnot für den CDU-Parteitag. Die Generalsekretäre der Parteien haben über eine mögliche zweistufige Lösung für Personalentscheidungen bei Online-Parteitagen beraten. Danach könnte eine Wahl dadurch rechtswirksam werden, dass ein Online-Votum anschließend schriftlich per Briefwahl bestätigt wird.

Quelle: Rheinische Post (ots)


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