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Wippel: Verpflegungskosten in Sachsens Asylheimen deutlich höher als für Hartz-IV

Archivmeldung vom 05.02.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.02.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Sebastian Wippel (2020)
Sebastian Wippel (2020)

Bild: AfD Deutschland

Der innenpolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion in Sachsen, Sebastian Wippel, erachtet es als den Bürgern „nicht vermittelbar“, dass in Asylbewerberheimen mit Durchschnittsbeträgen zwischen 12 und 17 Euro das bis zu Vierfache an Geld für die Verpflegung pro Tag ausgegeben wurde als dies für die Empfänger von Hartz-IV-Leistungen (5,02 Euro) als Tagespauschale aufgewendet wird.

Wippel stützt sich dabei auf die Stellungnahme des Innenministeriums auf seine Kleine Anfrage (Drs. 7/948). Danach wurden in den Jahren 2015 und 2016 im Einzelfall sogar 32 Euro pro Asylbewerber und Tag in Rechnung gestellt.

Dass die Tagessätze überhaupt unterschiedlich hoch liegen, belegt zudem, wie chaotisch die Finanzierung der Zuwanderungspolitik durch die Bundes- und Landesrregierungen ist. So wurden an der Einrichtung an der August-Bebel-Straße in Dresden bis zu 23,68 Euro berechnet. In Bischofswerda betrug der Tagessatz pro Person bis zu 22,02 Euro und in Freiberg 19,50 Euro. In Pirna-Copitz wurden für die Verpflegung von Asylbewerbern gar 32 Euro pro Tag veranschlagt. Durchschnittlich lagen die Tageskosten für Verpflegung in den aufgeführten Einrichtungen zwischen 12 und 17 Euro. Das Innenministerium gab die Zahlen für den Zeitraum zwischen den Jahren 2015 und 2016 bekannt. Ab dem Jahr 2019 würden die Verpflegungskosten über eine Betriebspauschale abgegolten, teilte das Innenministerium weiter mit.

Entsprechend des aktuellen Hartz-IV-Regelsatzes erhalten Leistungsempfänger für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke monatlich 150,60 Euro, was 5,02 Euro an Verpflegungskosten pro Tag entspricht. Für Kinder unter fünf Jahren weist der Regelsatz 2,90 Euro pro Tag für Essen und Trinken aus.

„Asyleinwanderer werden in Sachsen bessergestellt als Hartz-IV-Empfänger. Es ist nicht vermittelbar, dass für Migranten drei bis vier Mal höhere Verpflegungskosten veranschlagt werden, als für Einheimische in Not. Bei einheimischen Kindern ist diese Diskrepanz noch größer. Das ist unanständig und inländerdiskriminierend“, sagt Wippel.

Dass die Verpflegungskosten nicht mehr gesondert ausgewiesen werden, kritisiert Wippel als „Verschleierungstaktik“: „Durch Betriebspauschalen verhindert die Staatsregierung die Kontrolle über einzelne Kostenpositionen. Die Bürger können nicht mehr nachvollziehen, wo ihre Steuergelder versickern. Das spielt besonders der Asylindustrie in die Hände. Asyl-Caterer wie European Homecare können weiter unbehelligt abkassieren“, so Wippel.

Quelle: AfD Deutschland

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