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Weißer Ring: Stalking-Gesetzentwurf hat eine Lücke

Archivmeldung vom 13.07.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.07.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Weißer Ring (vollständige Vereinsbezeichnung in Deutschland WEISSER RING – Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten e. V.)
Weißer Ring (vollständige Vereinsbezeichnung in Deutschland WEISSER RING – Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten e. V.)

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Vorsitzende der Opferschutzorganisation Weißer Ring, Roswitha Müller-Piepenkötter, sieht im vom Bundeskabinett gebilligten Gesetzentwurf zum leichteren Kampf gegen Stalking noch eine Lücke.

"Dass jetzt schon Nachstellungen bestraft werden können, die geeignet sind, die Lebensgestaltung Betroffener zu beeinträchtigen, ist okay", sagte sie der "Berliner Zeitung" (Online-Ausgabe). Allerdings sei die ursprünglich vorgesehene Formulierung "vergleichbare Angriffe" gestrichen worden. "Damit hat der Minister eine Bremse eingezogen, mit der wir sehr schlecht leben können", fügte Müller-Piepenkötter hinzu.

"Denn dass jemand zum Beispiel ein Stalking-Opfer beim Arbeitgeber anschwärzt oder Todesanzeigen aufgibt, fällt damit raus. Doch das sind wichtige Tatbestände. Es ist ja immer nicht nur eine Handlung, sondern es muss eine Beharrlichkeit vorhanden sein. Und die ergibt sich unter Umständen durch Handlungen, die jetzt nicht mehr strafbar sind. Darauf kann sich ein Täter wunderbar einstellen." Der Minister habe die Streichung zudem mit verfassungsrechtliche Bedenken begründet. Aber diese Bedenken habe noch kein Gericht vorgebracht.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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