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Unionsfraktion sieht keine Zustimmungspflicht des Bundesrates bei Atomfrage

Archivmeldung vom 03.09.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.09.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: siepmannH / pixelio.de
Bild: siepmannH / pixelio.de

Die Unions-Bundestagsfraktion hat sich gegen eine Zustimmungspflicht des Bundesrates in der Debatte um die Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken ausgesprochen. "Eine Verlängerung der Laufzeiten für die deutschen Atomkraftwerke bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrats. In der aktuellen Diskussion müssen verfassungsrechtliche Fragen strikt von energiepolitischen Erwägungen getrennt werden", erklärten die innenpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl, und der CSU-Landesgruppe, Stephan Mayer.

Die einzige verfassungsrechtliche Frage sei laut den Sprechern, "ob eine Laufzeitverlängerung zu einer neuen Übertragung einer Aufgabe an die Länder" führe. "Nur dann wäre eine Zustimmungspflichtigkeit des Bundesrates gegeben. Dies ist aber bei einer Verlängerung der Laufzeiten zu verneinen." Uhl und Mayer begründeten ihre Auffassung damit, dass der Atomausstieg ebenfalls ohne Zustimmung der Länderkammer erfolgte. "Jede Änderung dieser Verkürzung kann logischerweise ebenfalls ohne eine solche Zustimmung erfolgen", hieß es seitens der Fraktionssprecher weiter.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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