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BKA-Gesetz: NRW fordert Korrekturen

Archivmeldung vom 16.09.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.09.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

NRW-Innenminister Ingo Wolf (FDP) hat die Regierung in Berlin aufgefordert, die BKA-Reform zu korrigieren. Dass Verteidiger umfassend vor staatlicher Überwachung geschützt würden, Journalisten und Rechtsanwälte aber nur eingeschränkt, sei ein "Zweiklassenrecht", für das es keinen sachlichen Grund gebe, kritisierte Wolf gegenüber der in Essen erscheinenden Neuen Ruhr/Neuen Rhein Zeitung.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) warf er vor, um jeden Preis eine "allmächtige Bundespolizei" schaffen zu wollen. "Wir brauchen aber keine Mammutbehörde, sondern eine zukunftsfähige Länderpolizei mit regionalen und lokalen Bezügen", erklärte er. Nach den Einwänden bei der Anhörung im Bundestag fühlt sich Wolf bestätigt. Der Schutz müsse für alle Geheimnisträger gleichermaßen gelten, mahnte er. Für Journalisten, Rechtsanwälte und Geistliche forderte er einen besseren Schutz vor staatlichen Überwachungsmaßnahmen. "Das Vertrauensverhältnis zwischen einem Journalisten und seinem Informanten steht unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Dieses Verfassungsrecht wird von der Bundesregierung missachtet", beklagte Wolf.   "Es kann und darf nicht sein, dass der Schutz der Beichte beliebig ist. Deshalb haben die Länderinnenminister bereits ein deutliches Signal gegeben", so Wolf. Er erinnerte daran, im Bundesrat habe es eine klare Mehrheit für die Forderung gegeben, Geistliche von der im BKA-Gesetzentwurf vorgesehenen Auskunftspflicht auszunehmen.   Nach seiner Darstellung werden der Präventivbefugnisse des Bundeskriminalamtes im Anti-Terror-Kampf mit der Online-Durchsuchung und der präventiven Telefonüberwachung so ausgeweitet, dass das Trennungsprinzip zwischen Verfassungsschutz und Polizei "weitgehend aufgehoben wird". Die Kompetenz des BKA im Kampf gegen den internationalen Terrorismus dürfe nicht über die in der Verfassung geregelten Zuständigkeiten des Bundes hinausgehen. "Das BKA soll nur tätig werden dürfen, wenn im Einzelfall eine Gefahr besteht, die Bezug zum internationalen Terrorismus hat", forderte Wolf.   Zur Online-Durchsuchung und zum sogenannten Späh-Angriff sagte er, die neuen Befugnisse des BKA gehörten auf den Prüfstand. "Deshalb muss das Gesetz zeitlich auf fünf Jahre befristet werden", so Wolf.

Quelle: Neue Ruhr Zeitung / Neue Rhein Zeitung

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