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Götz: Hessen bringt Hartz IV-Neuorganisation voran

Archivmeldung vom 05.09.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.09.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Zur Vorlage eines Entwurfs zur Grundgesetzänderung durch Hessens Sozialministerin Silke Lautenschläger erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:

 Mit der Vorlage konkreter Gesetzentwürfe zeigt Hessen einen gangbaren Weg auf, der die Arbeit der sogenannten ARGEn und die der Optionskommunen dauerhaft auf eine verfassungsrechtliche Grundlage stellt. Die Diskussion um die Neuorganisation der Hartz IV-Verwaltung auf der Basis des Kompromisses der Arbeits- und Sozialministerkonferenz vom 14.07.2008 erhält damit neuen Schwung und kommt einer Lösung näher.

Aus Sicht der betroffenen Landkreise und kreisfreien Städte ist zu begrüßen, dass neben der Kooperationslösung die alleinverantwortliche Aufgabenwahrnehmung durch die Kommunen im Rahmen der Option zeitlich unbefristet ermöglicht wird. Über eine Ausweitung der Option kann dann der Bundesgesetzgeber in der nächsten Legislaturperiode einfachgesetzlich, also ohne weitere Grundgesetzänderung entscheiden. Die Zahl der Optionskommunen ist derzeit auf 69 Kommunen begrenzt.

Klar ist, dass der Bund keinen Vorteil davon hat, die künftige Zahl der Optionskommunen im Grundgesetz festzulegen. Vielmehr muss im Interesse der Langzeitarbeitslosen der Wettbewerb in der Arbeitsvermittlung dauerhaft gesichert werden. Deshalb geht der Hessische Vorschlag in die richtige Richtung.

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion

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