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Union: FDP und Grüne opfern unsere Sicherheit für ihre Ideologie

Archivmeldung vom 12.02.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.02.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Soviel halten viele Menschen mittlerweile vom Wahlkampf und den Lügen darin... (Symbolbild)
Soviel halten viele Menschen mittlerweile vom Wahlkampf und den Lügen darin... (Symbolbild)

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

FDP und Grüne haben heute im Bundesrat den Gesetzentwurf zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft scheitern lassen. Dazu erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Mathias Middelberg, und der Obmann der Unionfraktion im Innenausschuss, Alexander Throm folgendes.

Mathias Middelberg: "Das Nein von FDP und Grünen zeigt ihr wahres Gesicht: Im Zweifel wird die Sicherheit unserer Bevölkerung der Ideologie geopfert. Die Bestandsdatenauskunft ist für die Sicherheitsbehörden elementar. Nur sie ermöglicht es, kriminelles Verhalten im Internet oder verdächtige Telefonnummern realen Personen zuzuordnen. FDP und Grüne verhindern mit ihrer heutigen Ablehnung, dass Hass und rechte Hetze im Internet endlich effizient bekämpft werden können. Es ist enttäuschend, dass sie ihren lauten Bekundungen hier keine Taten folgen lassen."

Alexander Throm: "Bei den Grünen geht Datenschutz vor Opferschutz. Mit ihrer Datenschutzideologie schützen sie nicht den unbescholtenen Bürger, sondern diejenigen, die widerlichen rechtsextremen Hass und Hetze im Netz verbreiten. So ein Verhalten zeigt erneut, dass in der Sicherheitspolitik auf die Grünen kein Verlass ist."

Hintergrund: Das zustimmungsbedürftige Gesetz war vor zwei Wochen mit den Stimmen der Großen Koalition vom Bundestag verabschiedet worden. Es sollte die vom Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 27. Mai 2020 für grundsätzlich zulässig erklärte, aber in seiner Ausgestaltung für verfassungswidrig erklärte Befugnis zur Bestandsdatenauskunft neu regeln. Die Bestandsdatenauskunft gibt den Sicherheitsbehörden das Recht, von Telekommunikationsunternehmen Auskunft insbesondere über den Anschlussinhaber eines Telefonanschlusses oder einer zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesenen IP-Adresse zu verlangen. Das Auskunftsrecht umfasst nur die Bestandsdaten, nicht dagegen die sog. Verkehrsdaten etwa zu einzelnen Kommunikationsvorgängen oder gar deren Inhalt. Als Ergebnis der heute verweigerten Zustimmung des Bundesrates können diverse Gesetze, insbesondere auch das "Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität", nicht verkündet werden.

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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