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Gesetzentwurf zum Arbeitsschutz: Heil (SPD) will in der Fleischindustrie aufräumen

Archivmeldung vom 10.09.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.09.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Schlachthaus (Symbolbild)
Schlachthaus (Symbolbild)

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat der Fleischindustrie wiederholt organisierte Verantwortungslosigkeit in den letzten Jahren vorgeworfen. Das habe insbesondere unter den Bedingungen der Corona-Pandemie zu Problemen mit dem Arbeitsschutz geführt, da die Verantwortlichkeit nicht zuzuordnen gewesen sei, sagte Heil im phoenix-Interview.

Mit dem neuen Gesetzentwurf zum Arbeitsschutz, den der Bundestag heute berät, wolle er dem ein Ende setzen. "Ich will in dieser Branche aufräumen. Jetzt muss Schluss sein mit Ausreden oder freiwilligen Selbstverpflichtungen." Es dürfe keine Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zweiter Klasse geben. "Wir müssen mit Werkverträgen aufräumen und wir wollen keine Ausweichreaktion in die Arbeitnehmerüberlassung", forderte der SPD-Politiker.

Es gehe nicht darum, Werkverträge insgesamt zu verbieten. "Aber hier haben wir erlebt, dass Werkverträge massiv eingesetzt wurden, um Löhne zu drücken, um Arbeitsschutz mit Füßen zu treten. Und deshalb ist dieser Eingriff auch rechtlich gerechtfertigt", verteidigte Heil seinen Gesetzentwurf. Er erlebe immer wieder, dass Nebelgranaten geworfen werden. "Wir müssen aufpassen, dass sich hier nicht eine wirkungsstarke Lobby durchsetzt, die auch in der Lage ist, mit viel Geld Rechtsgutachten zu bestellen." Der Staat müsse Recht und Gesetz durchsetzen können durch klare Regeln, sagte Heil.

Der Gesetzentwurf sei "wasserdicht" und enthalte klare Standards wie höhere Bußgelder und digitale Arbeitszeiterfassung. Gleichzeitig müssten aber auch die Unternehmer in die Verantwortung gezogen werden, durch Festanstellung ihrer Mitarbeiter. Die Versuche einiger Unternehmen, die geplanten Regelungen durch Gründung von Tochterunternehmen zu unterlaufen, würden mit dem neuen Gesetzentwurf unterbunden. "Es wird den Großunternehmen nicht gelingen, sich rumzuschleichen", so Heil.

Quelle: PHOENIX (ots)


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