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Spahn hält an Testpflicht für Reiserückkehrer ab Sonntag fest

Archivmeldung vom 29.07.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.07.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Coronavirus (Symbolbild)
Coronavirus (Symbolbild)

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

In der Debatte um neue Regeln für Reiserückkehrer setzt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) weiter auf eine schnelle Lösung. Im Entwurf für eine neue Einreiseverordnung, über den der "Spiegel" berichtet, spricht das Gesundheitsministerium weiter von einem Starttermin am kommenden Sonntag.

"Die Inzidenz in Deutschland ist derzeit im Vergleich zu anderen Staaten vergleichsweise niedrig. Durch erhöhte Reiseaktivitäten droht sich dieser Trend umzukehren", heißt es in dem Papier, welches auf Mittwochabend datiert ist. Geplant ist demnach eine "allgemeine Nachweispflicht unabhängig von der Art der Einreise". Alle Rückkehrer, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen demnach vor ihrer Einreise einen negativen Test vorlegen - egal aus welchem Land oder auf welchem Weg sie einreisen. Bisher ist das nur im Flugverkehr der Fall. Das soll die "Kontrollierbarkeit" erhöhen, heißt es in dem Entwurf. Risikogebiete sollen zudem künftig nicht mehr in drei, sondern nur noch in zwei Kategorien ausgewiesen werden: in Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete. Dieses Verfahren soll die Komplexität der Vorgaben vermindern und "daher die Verordnung für die Bürger verständlicher machen", heißt es in dem Papier. Urlauber, die aus Risikogebieten zurückkehren, müssen ihre Einreise weiter anmelden. Änderungen gibt es aber bei den Vorgaben für die Quarantäne. Kommen Urlauber aus Hochrisikogebieten zurück und sind nicht geimpft oder genesen, müssen sie eine zehntägige Quarantäne antreten, die frühestens ab dem fünften Tag durch Freitesten beendet werden kann. Künftig ist dafür nach den Plänen die Übermittlung eines negativen PCR-Testnachweises erforderlich - ein Antigenschnelltest reicht nicht.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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