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Entschärfte Arbeitsschutzverordnung kommt ins Kabinett

Archivmeldung vom 01.11.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.11.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Die umstrittene neue Arbeitsschutzverordnung soll in deutlich entschärfter Fassung am Mittwoch vom Kabinett verabschiedet werden. Dies bestätigte eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post".

Die Neuregelung sollte ursprünglich schon Anfang 2015 beschlossen werden, stieß aber vor allem bei Arbeitgebern auf heftigen Protest. Während der ursprüngliche Entwurf vorsah, dass Pausen- und Bereitschaftsräume, sogar Teeküchen, Fenster enthalten müssten, heißt es im neuen Entwurf, der der "Rheinischen Post" vorliegt, dass diese Räume "möglichst ausreichend mit Tageslicht" beleuchtet sein sollten. Die Neuregelung führt auch eine Reihe von Ausnahmen auf, in welchen Fällen Arbeitsplätze nicht mit Tageslicht versehen werden können - beispielsweise in Einkaufszentren, Bahnhöfen und Tiefgaragen. Streit gab es auch über die Frage, ob jeder Arbeitnehmer einen abschließbaren Spind benötigt. Der neue Entwurf schreibt nur noch vor, dass "jedem Beschäftigten" mindestens eine Kleiderablage zur Verfügung stehen müsse, sofern keine Umkleideräume vorhanden seien. Für Arbeitgeber soll es erst einmal nicht teurer werden: Die Verordnung sieht Bestandsschutz für alle bereits eingerichteten Arbeitsplätze vor. Eine weitere Klarstellung in der neuen Verordnung, die auf die Gewohnheiten des modernen Arbeitslebens eingeht: Wer abends oder auf Reisen mit seinem Laptop für den Arbeitgeber tätig ist, fällt nicht unter die Regelungen, die für Telearbeitsplätze vorgesehen sind. Die entschärfte Fassung geht auf eine Initiative des Bundesrats zurück.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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