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Anwaltverein erklrät Anti-Terror-Übung von Polizei und Bundeswehr für illegal

Archivmeldung vom 08.03.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.03.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg
Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg

Foto: M. Reis
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Präsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Ulrich Schellenberg, hat die gemeinsame Anti-Terror-Übung von Polizei und Bundeswehr kritisiert. "Ich halte die Übung von Polizei und Bundeswehr für ein überzogenes Signal an die Bevölkerung", sagte Schellenberg den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Das Bundesverfassungsgericht habe für einen Einsatz der Bundeswehr im Landesinneren "klar ein Szenario katastrophischen Ausmaßes vorgegeben". Ein Terroranschlag wie in Paris im November 2015 oder ein Amoklauf wie in München im vergangenen Sommer sei damit nicht gemeint, hob Schellenberg hervor. "Diese Ausnahmezustände sind Aufgabe der Polizei."

Der Präsident des DAV verwies darauf, dass es bei der Polizei "Spezialeinheiten und auch gepanzerte Fahrzeuge" gebe. Terrorlagen seien für die Sicherheitskräfte beherrschbar, so Schellenberg. "Die Polizei kann Terrorlagen bewältigen, auch wenn Kriminelle an mehreren Orten zeitgleich zuschlagen.

Wenn die Politik befürchtet, dass die Polizei nicht Herr dieser Lagen ist, dann sollte es darum gehen, die Polizisten in Bund und Ländern zu stärken und besser auszurüsten." Polizei und Bundeswehr proben erstmals gemeinsam die Abwehr eines Terrorangriffs. Die großangelegte Übung begann am Dienstag und soll bis Donnerstag dauern.

Beteiligt sind die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Nordrhein-Westfalen, das Saarland und Schleswig-Holstein. Aufseiten des Bundes sind das Innen- und das Verteidigungsministerium dabei.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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