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Arbeitsverbot für AfD? – AWO-Papier sorgt für Proteste

Archivmeldung vom 12.07.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.07.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Plakat der Alternative für Deutschland AfD. Bild:  blu-news.org, on Flickr CC BY-SA 2.0
Plakat der Alternative für Deutschland AfD. Bild: blu-news.org, on Flickr CC BY-SA 2.0

Darf man Mitarbeiter aufgrund ihrer politischen Gesinnung kündigen? Die Arbeiterwohlfahrt hat ein Positionspapier veröffentlicht, das zumindest die Möglichkeit eröffnet, Mitarbeiter zu kündigen, die Mitglied der Partei Alternative für Deutschland sind. Auch der Landesverband der AWO in Sachsen teilt das Positionspapier.

Im Sputnik-Interview bestätigte die Pressesprecherin des sächsischen AWO-Landesverbandes, dass bei AfD-Mitgliedern gemäß dem Positionspapier zu prüfen sei, ob man diese Mitarbeiter behalten könne, das heiße aber nicht, dass ihnen sofort gekündigt werde. Sie räumte ein, dass ihr keine AWO-Mitarbeiter mit AfD-Mitgliedschaft bekannt sind und dass es auch keine konkreten Vorfälle in den AWO-Einrichtungen gegeben hat.

Das Positionspapier scheint damit eher eine Präventivmaßnahme zu sein.

„Die Arbeiterwohlfahrt steht für die Grundwerte Freiheit, Gerechtigkeit, Solidarität, Gleichheit und Toleranz. Nehmen wir an, wir haben jemanden als Mitarbeiter, der eine rassistische Einstellung besitzt und in einer Kindertagesstätte arbeitet und aufgrund seiner Einstellung sich dann aussucht, welche Kinder er betreut und welche nicht – das widerspricht ganz klar unseren Leitsätzen und Werten. Das könnten wir auch nicht mit dem Kindeswohl vereinbaren.“

Dass explizit die AfD in dem Papier genannt wird, erklärt die Pressesprecherin mit politischen Entwicklungen.

„Es ist mit einer politischen Entwicklung zu erklären. Die AfD ist als sehr Euro-kritische Partei angetreten und hat sich im Sommer 2015 mit der Flüchtlingssituation in ihrem Fokus ganz stark verlagert. Da wir ein sozialpolitischer Wohlfahrtsverband sind, wollen wir uns da gern von vorn herein positionieren.“

Die Sprecherin räumte ein, dass die praktische Umsetzung des Positionspapiers mit Rücksicht auf das Arbeitsrecht problematisch werden könnte.

„Nach dem Arbeitsrecht hat man als Arbeitgeber nicht im Privatleben des Mitarbeiters herum zu suchen. Ich würde das den jeweiligen leitenden Geschäftsführern überlassen, wie mit den Mitarbeitern in Einzelfällen umgegangen wird.“

Der Generalsekretär der sächsischen AfD Uwe Wurlitzer hat kein Verständnis für den Schritt der Arbeiterwohlfahrt.

„Ich kann mir das nicht erklären. Ich kann nur feststellen, dass das ein Rückschritt in DDR-Zeiten ist, wo man für seine politische Überzeugung auch berufliche Nachteile in Kauf nehmen musste.“

Nach Bekanntwerden des Positionspapiers hat die Alternative für Deutschland Protest eingelegt.

„Wir prangern das an. Es gibt Artikel 3 im Grundgesetz, wonach niemand aufgrund seiner politischen Überzeugung irgendwelche Nachteile erleiden darf. Die AWO verletzt diesen Artikel ganz klar.“

Laut Wurlitzer habe es in der Vergangenheit bereits Fälle gegeben, bei denen Mitarbeiter aufgrund ihrer Mitgliedschaft in der AfD Nachteile im Arbeitsleben erfahren hätten.

„Wir hatten ein Mitglied, das ein Asylbewerberheim geleitet hat. Es hat Probleme gegeben und das Mitglied wurde von der Leitung des Heims abgezogen.“

Rechtliche Schritte gegen die AWO könne man derzeit nicht einlegen, aber man werde weiterhin seinen Protest kundtun, so Wurlitzer.

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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