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CDU-Politiker Bosbach: Körperscanner noch nicht praxistauglich

Archivmeldung vom 02.08.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.08.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Wolfgang Bosbach Bild: CDU/CSU-Fraktion
Wolfgang Bosbach Bild: CDU/CSU-Fraktion

Die am Hamburger Flughafen erprobten elektronischen Körperscanner sind nach dem Urteil des Vorsitzenden des Bundestagsinnenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), bislang nicht praxistauglich. Die Alarmquote der beiden Geräte sei mit 70 Prozent "nicht akzeptabel", sagte Bosbach der "Süddeutschen Zeitung".

Bosbach bezog sich auf einen ersten Bericht der Bundespolizei über den Hamburger Test, wonach es aus technischen Gründen oft Fehlalarm gab. Passagiere, die bei dieser elektronischen Prüfung aufgefallen waren, mussten danach aufwändig per Hand abermals kontrolliert werden. Damit werde die Passagierabfertigung verzögert statt beschleunigt, ein wichtiges Ziel der Scanner mithin verfehlt, sagte Bosbach. Die deutschen Flughäfen könnten erst dann flächendeckend mit diesen Gerätschaften ausgestattet werden, wenn sie technisch akzeptabel seien. Ansonsten würden die Fluggäste sie meiden und statt dessen lieber gleich durch die üblichen Sicherheitsschranken gehen und sich von Hand abtasten lassen. Bosbach forderte das Bundesinnenministerium auf, in Gesprächen mit dem US-Hersteller L-3-Communications auf Besserungen zu dringen. Bosbach konnte dem Probelauf aber auch Positives abgewinnen. Die Scanner könnten am Körper versteckte Waffen und Sprengstoffe besser erkennen als die bislang üblichen Geräte. Auch blieben die Persönlichkeitsrechte bei den Scannern dieser Produktion gewahrt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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