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Bundeswehr-Einsatz im Inland: Unions-Fraktionsvize Krings fordert Änderung des Grundgesetzes

Archivmeldung vom 20.08.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.08.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Günter Krings Bild: bundestag.de
Günter Krings Bild: bundestag.de

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeswehreinsatz im Innern fordert der stellvertretende Unionsfraktionschef Günter Krings eine Änderung des Grundgesetzes: Das Karlsruher Gerichtsurteil bedeutet, dass der Abschuss eines Flugzeugs zur Abwehr eines Terrorangriffs der Zustimmung der gesamten Bundesregierung bedarf. "Diese Regelung ist Unsinn", sagte Krings dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel".

"Es ist nicht realistisch, in diesen Extremsituationen auf Kabinettsbeschlüsse zu warten. Wir müssen das Grundgesetz dahingehend ändern, dass in solchen Fällen nicht erst die gesamte Bundesregierung zustimmen muss." Stattdessen sollte der Generalinspekteur der Bundeswehr oder der Verteidigungsminister allein den Befehl zum Abschuss erteilen können. In der Verfassung fehle dafür aber noch die Rechtsgrundlage, so Krings.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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