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Rentenversicherung kritisiert Gesetzentwurf zur Grundrente

Archivmeldung vom 21.01.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.01.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Die Deutsche Rentenversicherung übt scharfe Kritik am Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zur Grundrente. Es gebe massive inhaltliche, verfassungsrechtliche und finanzielle Bedenken, berichtet das "Handelsblatt" unter Berufung auf die Stellungnahme der für die Umsetzung des Vorhabens verantwortlichen Behörde.

Die Rentenversicherung stellt den anvisierten Starttermin der Grundrente am 1. Januar 2021 demnach offen infrage. Die sozialpolitische Begründung der vorgesehenen Regelungen sei "zum Teil widersprüchlich und in der Zielstellung nicht eindeutig", heißt es in dem 16-seitigen Dokument. Das Vorhaben stelle eine "noch nie dagewesene Zäsur" dar, die Umsetzung werde die Rentenversicherung "außerordentlich stark belasten". Die Verwaltungskosten im Einführungsjahr würden "voraussichtlich mehrere hundert Millionen Euro und damit mehr als 25 Prozent der Leistungsausgaben für die Grundrente betragen", zitiert das "Handelsblatt" die Stellungnahme der Behörde.

Der für die Einkommensprüfung geplante Datenaustausch zwischen Rentenversicherung und Finanzämtern lasse sich bis 2021 nicht aufbauen, für den notwendigen Stellenaufbau wegen des erhöhten Verwaltungsaufwandes gebe es kurzfristig kein Personal. "Von daher musste das Inkrafttreten des Gesetzes entsprechend verschoben werden", heißt es. Erheblichen Klärungsbedarf gebe es auch bei der Finanzierung. Ob die im Referentenentwurf angegebenen Mehrausgaben für die Grundrente von 1,4 Milliarden Euro im Einführungsjahr "plausibel sind, lässt sich von der Deutschen Rentenversicherung nicht überprüfen", so die Stellungnahme.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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