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Fusion von DVU und NPD unwirksam

Archivmeldung vom 27.01.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.01.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Nationaldemokratische Partei Deutschlands – Die Volksunion (NPD – Die Volksunion)
Nationaldemokratische Partei Deutschlands – Die Volksunion (NPD – Die Volksunion)

Die Ende vergangenen Jahres beschlossene Fusion der beiden rechtsextremen Parteien NPD und DVU ist rechtlich unwirksam. Das entschied am Donnerstag das Landgericht München (AZ:20 O 25065/10). In dem NDR Info vorliegenden Beschluss heißt es wörtlich: "Der Antragsgegnerin (der DVU) wird untersagt, den Verschmelzungsvertrag mit der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) vor einer erneuten Urabstimmung ... zu unterzeichnen."

Auslöser der Gerichtsentscheidung sind die DVU-Landesverbände Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Berlin. Sie hatten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der "Urabstimmung", die die DVU im Dezember unter ihren rund 4000 Mitgliedern hatte durchführen lassen. Diese Zweifel hat das Landgericht München bestätigt. Der Vereinigungsvertrag dürfe deshalb nicht unterzeichnet werden.

Damit liegt die von den beiden rechtsextremen Parteien Ende vergangenen Jahres verkündete Vereinigung beider Gruppierungen vorerst auf Eis. Die Mitgliederzahl der NPD wird von Verfassungsschutzbehörden mit rund 6500 angegeben. 

Quelle: NDR Norddeutscher Rundfunk

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