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Kanzlerwahl: Verfassungsbeschwerde gegen Corona-Regeln gescheitert

Archivmeldung vom 07.12.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.12.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Angela Merkel mit dem heutigen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Harbarth, Archivbild
Angela Merkel mit dem heutigen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Harbarth, Archivbild

Bild: Reitschuster / Eigenes Werk

Unmittelbar vor der Kanzlerwahl am Mittwoch ist eine Verfassungsbeschwerde gegen die in Berlin geltenden Corona-Maßnahmen gescheitert. Elf Bundestagsabgeordnete - dem Vernehmen nach von der AfD - hatten Karlsruhe angerufen, weil in Berlin Übernachtungen in Hotels nur unter der 2G-Bedingung erlaubt sind.

Die nach eigenen Angaben ungeimpften und außerhalb Berlins lebenden Kläger sahen sich in ihren Abgeordnetenrechten verletzt, weil sie durch diese Regeln an der Teilnahme der Wahl des Bundeskanzlers durch den Deutschen Bundestag am Mittwoch gehindert seien.

Das Bundesverfassungsgericht nahm die Verfassungsbeschwerde aber nicht einmal zur Entscheidung an. Die sei unzulässig, "weil sie weder bezüglich der Wahrung des Subsidiaritätsgrundsatzes noch bezüglich der geltend gemachten Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten den Begründungsanforderungen genügt", so die Karlsruher Richter (Beschluss vom 6. Dezember 2021, 2 BvR 2164/21).

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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