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Der EuGH gefährdet die Integration und das friedliche Miteinander in Deutschland

Archivmeldung vom 10.07.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.07.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Gericht: Urteil räumt Google mehr Rechte ein. Bild: flickr.com/sfalkow
Gericht: Urteil räumt Google mehr Rechte ein. Bild: flickr.com/sfalkow

Zum heutigen Urteil des EuGH gegen Sprachkurse für türkische Ehegatten erklärt die Sprecherin der Alternative für Deutschland, Frauke Petry: "Das heutige Urteil des EuGH ist ein Schlag ins Gesicht für alle diejenigen, die Integration ernst nehmen. Die sichere Beherrschung der Landessprache ist die wichtigste Voraussetzung gelungener Integration. Die Alternative für Deutschland fordert deshalb verpflichtende Sprachkurse auf hohem Niveau für alle Einwanderer. Unentschuldigtes Fehlen, Stören oder verweigerte Mitarbeit sollten durch empfindliche Kürzung der Sozialleistungen sanktioniert werden", so Petry.

"Es ist nicht nur ein Unding, dass sich der EuGH in innerdeutsche Zuwanderungspolitik einmischt. Es ist vor allem schädlich, wenn türkische Ehegatten vom Sprachtest ausgenommen werden sollen. Das führt automatisch zur Isolation und zur Marginalisierung dieser Einwanderer. Daran kann niemandem gelegen sein. Ich fordere die Bundesregierung auf, gegen dieses Urteil im Sinne der Integration und des friedlichen Miteinanders in Deutschland umgehend Rechtmittel einzulegen", fordert Petry.

Petry weiter: "Es kann nicht sein, dass das friedliche Miteinander in Deutschland durch Abkommen, die die Türkei in Brüssel in der Vergangenheit geschlossen hat, gefährdet wird. Die AfD wird alles daran setzen, um die Umsetzung dieses Urteils in Deutschland zu verhindern". 

Bosbach bedauert EuGH-Urteil zu Deutsch-Tests

Der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) kritisiert, wonach Deutschland den Nachzug von Ehepartnern aus der Türkei nicht vom Nachweis deutscher Sprachkenntnisse abhängig machen darf: "Ich bedauere die Entscheidung. Wir werden die Urteilsgründe sorgfältig prüfen", sagte Bosbach "Handelsblatt-Online". "An den Gründen, die 2007 für die Einführung der Regelung gesprochen haben, hat sich allerdings nichts geändert."

Bosbach betonte zudem, dass die Richter den Deutsch-Test nicht generell infrage gestellt hätten. Das Urteil beziehe sich ausdrücklich auf die sogenannte Stillhalte-Klausel des EU-Assoziierungsabkommens mit der Türkei und sei daher "nicht auf andere Drittstaatsangehörige übertragbar". Mit Unverständnis reagierte Bosbach auf die Feststellung der Richter, dass die deutsche Regelung zu weit gehe. Er wies darauf hin, dass das Gesetz deshalb geschaffen worden sei, um die Integration in Deutschland zu erleichtern und zu beschleunigen. "Wer zumindest Grundkenntnisse der deutschen Sprache schon bei der Einreise hat, dem wird die Integration in unsere Lebensverhältnisse schneller gelingen, als demjenigen, der noch nicht einmal über einen geringen deutschen Wortschatz verfügt", sagte der CDU-Politiker.

Grünen-Politiker Beck begrüßt EuGH-Urteil zu Deutsch-Tests

Der innenpolitische Sprecher der Grünen, Volker Beck, hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) begrüßt, wonach Deutschland den Nachzug von Ehepartnern aus der Türkei nicht vom Nachweis deutscher Sprachkenntnisse abhängig machen darf. "Heute ist ein guter Tag für die Integrationspolitik in Deutschland. Die Entscheidung schützt den Wert der Familie vor ideologischen Angriffen der vermeintlich christlichen Parteien", sagte Beck "Handelsblatt-Online". Außerdem stärke das Urteil Deutschland als Einwanderungsland. "Der Familiennachzug schafft ein Gefühl von Willkommenskultur und des Angekommenseins", so Beck.

EuGH kippt Deutsch-Tests für türkische Ehepartner

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die 2007 eingeführten Deutsch-Tests für türkische Eheleute, die zu ihrem Partner nach Deutschland ziehen wollen, gekippt. Das Spracherfordernis sei nicht mit der sogenannten Stillhalte-Klausel des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Türkei vereinbar, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Die Klausel verbietet die Einführung neuer Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit. Die Deutsch-Tests erschwerten eine Familienzusammenführung und stellten eine neue Beschränkung der Ausübung der Niederlassungsfreiheit durch türkische Staatsangehörige dar, begründete der EuGH sein Urteil. Mit den Sprach-Tests wollte die damalige Bundesregierung Zwangsverheiratungen verhindern und die Integration fördern.

Quelle: Alternative für Deutschland (AfD) (ots) / dts Nachrichtenagentur

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