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Bundesrechnungshof für Abschaffung ermäßigter Mehrwertsteuersätze

Archivmeldung vom 14.07.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.07.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: GG-Berlin / pixelio.de
Bild: GG-Berlin / pixelio.de

Der Präsident des Bundesrechnungshofes, Kay Scheller, hat die Bundesregierung aufgefordert, die ermäßigten Mehrwertsteuersätze zu überprüfen und regt ihre Abschaffung an. Dem Nachrichtenmagazin Focus sagte Scheller, der Regierung fehle der Wille zur Konsolidierung, "beispielsweise bei den Steuervergünstigungen. Da passiert gar nichts, obwohl es geboten wäre."

Scheller verlangte "eine kritische Prüfung der vielen Vergünstigungen", beispielsweise des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf viele Lebensmittel und Waren. "Warum wird gepresster Orangensaft mit 19 Prozent besteuert, püriert aber nur mit sieben Prozent", fragte Scheller im Focus. "Das macht doch keinen Sinn", betonte er mit Blick auf weitere Beispiele wie Kaffee, Weihnachtsbäume oder Hotelübernachtungen. Es wäre wichtig zu prüfen, ob die Kriterien des 1963 beschlossenen Gesetzes bezüglich des ermäßigten Satzes "heute wirklich noch erfüllt werden, ob die Maßstäbe noch stimmen. Und ob die Ziele von damals noch erreicht werden", sagte Scheller dem Focus.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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