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Kemmerich hat bereits Anrecht auf Übergangsgeld

Archivmeldung vom 06.02.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.02.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Geldkoffer: für schöne Männer leichter zu ergattern. Bild: pixelio.de, Kasper
Geldkoffer: für schöne Männer leichter zu ergattern. Bild: pixelio.de, Kasper

Dem neuen Ministerpräsidenten von Thüringen Thomas Kemmerich (FDP) stehen durch seinen Amtsantritt laut eines Zeitungsberichtes mindestens 93.000 Euro an Gehalt und Übergangsgeld zu. Die Summe erhöhe sich mit jedem weiteren angebrochenem Monat im Amt, schreiben die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland".

Wie ein Sprecher des Finanzministeriums in Erfurt bestätigte, erhält Kemmerich allein durch die Wahl ins Amt für den Februar seine vollen Bezüge als Ministerpräsident. Das Grundgehalt liegt in Thüringen bei 16.617,74 Euro brutto im Monat. Dazu kommt eine Dienstaufwandsentschädigung von 766 Euro. Weil Kemmerich verheiratet ist, erhält er zudem ein Familienzuschlag in Höhe von 153 Euro, wie das Ministerium mitteilte. Zusätzlich zu diesen 17.536,74 Euro hat sich Kemmerich bereits mit seiner bisherigen eintägigen Amtszeit, die rechtlich wie ein Monat behandelt wird, den Anspruch auf ein Übergangsgeld erworben.

Das Übergangsgeld wird dem Ministerpräsidenten laut Thüringer Ministergesetz ab dem ersten Monat nach dem Ausscheiden aus dem Amt gewährt. Es wird laut Paragraf 10 mindestens sechs und maximal 12 Monate gezahlt. Konkret wird in dem Gesetz weiter ausgeführt: "Für die ersten drei Monate wird das Amtsgehalt und der Familienzuschlag in voller Höhe gewährt, für den Rest der Bezugsdauer die Hälfte dieser Bezüge." Kemmerich erhält demnach in den ersten drei Monaten insgesamt 50.312,22 Euro und für die Monate vier bis sechs noch einmal 25.156,11 Euro, in der Summe also ein Übergangsgeld von 75.468,33 Euro, schreiben die RND-Zeitungen. Für jeden Monat, den der FDP-Politiker weiter kommissarisch im Amt bleiben würde, erhielte er weiter seine normalen Amtsbezüge. Einen Anspruch auf Ruhegeld hat Kemmerich dagegen noch nicht erworben. Dafür müsste er laut Gesetz mindestens zwei Jahre im Amt bleiben.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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