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Mayer: Bekenntnis zum Grundgesetz ist Pflicht

Archivmeldung vom 06.10.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.10.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Stephan Mayer / Bild: cducsu.de
Stephan Mayer / Bild: cducsu.de

Anlässlich der öffentlichen Diskussion um die Voraussetzungen für die Vergabe von öffentlichen Fördergeldern zur Bekämpfung des Rechtsextremismus erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer: "Das Bekenntnis für eine freiheitlich-demokratische Grundordnung muss für jeden, der öffentliche Fördergelder für sein Wirken in Anspruch nimmt, eine Selbstverständlichkeit sein. Ich unterstütze daher ausdrücklich das Bestreben der Bundesministerin Dr. Kristina Schröder, entsprechende Erklärungen von Empfängern von Fördergeldern einzufordern."

Mit Befremden habe ich zur Kenntnis genommen, dass Empfänger dies als eine "Art Gesinnungsprüfung" bezeichnen. Im Gegenteil, die vorgesehene Erklärung unterstreicht den staatlichen und moralischen Anspruch, sich gegen den Extremismus gleich welcher Couleur einzusetzen. Einseitige Fokussierungen auf Einzelbereiche - also allein Links- oder Rechtsextremismus - darf es aus meiner Sicht daher nicht geben. Der Anstieg extremistischer Gewalt in den vergangenen Jahren, insbesondere bei linksextremistischer Gewalt, belegt eine fehlende Toleranz gegenüber den Mitmenschen. Verständnis und toleranter Umgang mit anderen politischen Meinungen sind jedoch Voraussetzungen für unsere demokratische Gesellschaftsordnung. Die Neuausrichtung der Förderung entsprechender Initiativen gegen Rechts-, Links- und islamistischen Extremismus durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist der richtige Weg.

Quelle: CSU Landesgruppe

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