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Deutscher Bauernverband zur Einigung bei der Grundsteuerreform - Rukwied: Aufkommensneutralität sicherstellen

Archivmeldung vom 17.06.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.06.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Joachim Rukwied Bild: Deutsche Bauernverband (DBV)
Joachim Rukwied Bild: Deutsche Bauernverband (DBV)

(DBV) Die Einigung im Koalitionsausschuss über die künftige Ausgestaltung der Grundsteuer sieht der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, kritisch: "Die im vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen zur Neubewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens sind aus unserer Sicht wenig transparent und kompliziert."

Rukwied weiter: "Erste Vergleichsrechnungen mit der bisherigen Regelung haben zum Teil erhebliche Erhöhungen zum Ergebnis, wobei die Wohnhäuser bereits außen vorgelassen worden sind. Die Aufkommensneutralität für den Bereich der Land- und Forstwirtschaft muss auf jeden Fall gesichert werden."

Auch die gesondert vorgeschlagene Bewertung von Wirtschaftsgebäuden - die bislang mit dem Flächenansatz abgegolten ist - würde zu erheblichem Aufwand für Finanzbehörden und Landwirte führen, so Rukwied. Wirtschaftsgebäude müssen daher wie auch bisher mit dem Ertragswertansatz für die Flächen abgedeckt sein. Auch ist vorgesehen, dass die Bewertung der Betriebsleiter- und Altenteilerhäuser nicht mehr im Rahmen des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens erfolgen soll. Dies ist bislang bei aktiv bewirtschafteten Betrieben möglich. Daran sollte auch festgehalten werden.

Durch die vorgesehene Länderöffnungsklausel besteht die Gefahr des Wegfalls einer einheitlichen außersteuerlichen Bemessungsgrundlage, wie bisher mit den Einheitswerten z.B. für die Umlage zu den Landwirtschaftskammern oder der Höfeordnungen. Die Eckpunkte sehen für die zukünftige Bewertung des land- und fortwirtschaftlichen Vermögens das Ertragswertverfahren vor. Dies ist im Grundsatz positiv zu bewerten.

Quelle: Deutscher Bauernverband (DBV) (ots)

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