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NRW-Innenministerium hält Palantir-Software für "unverzichtbar"

Archivmeldung vom 16.02.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.02.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Totalüberwachung (Symbolbild)
Totalüberwachung (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /SB

NRW will nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts an der Datenanalyse-Software von Palantir festhalten. "Unstreitig bleibt, dass die nordrhein-westfälischen Behörden den Einsatz der Software Palantir polizeilich für unverzichtbar halten, um bevorstehende Straftaten möglichst schnell erkennen und schnell handeln zu können", teilte das Innenministerium auf Anfrage der "Rheinischen Post" mit.

Die Anwender hätten bestätigt, dass die Software für sie eine "ungemeine Entlastung" bei ihrer Aufgabe gebracht habe. Das Bundesverfassungsgericht hat den Einsatz der Software des US-Anbieters Palantir nach den geltenden Vorgaben in Hamburg und Hessen am Donnerstag für verfassungswidrig erklärt. "Ob sich aus dieser Entscheidung gesetzgeberischer Handlungsbedarf für Nordrhein-Westfalen ergibt, prüfen die Rechtsexperten des NRW-Innenministeriums derzeit", hieß es dazu aus dem Innenministerium.

"Anders als in Hamburg und Hessen sieht das nordrhein-westfälische Polizeigesetz (§ 23 Absatz 6) ein ausdrückliches Verbot des Data Mining vor, also der selbständigen intelligenten Datenverarbeitung durch das System selbst. In diesem Punkt unterscheidet sich die nordrhein-westfälische Norm von denen der anderen Länder." Das Verfassungsgericht hat die vorliegende Verfassungsbeschwerde zur nordrhein-westfälischen Vorschrift nicht mit den Verfahren zu Hamburg und Hessen verbunden. "Dem Land Hessen hat das BVerfG eine Übergangsfrist bis Ende September dieses Jahres eingeräumt. Hessen darf die Software Hessendata bis dahin weiter nutzen", führte das Innenministerium weiter aus. Das sei ein "wichtiges Signal", weil dieses System einen "wichtigen Beitrag für eine effektive Kriminalitätsbekämpfung" leiste. "Im Sinne der Handlungssicherheit bleibt zu hoffen, dass das BVerfG bis zum Ablauf der Übergangsfrist auch eine Entscheidung zu der Regelung aus Nordrhein-Westfalen trifft", so das NRW-Innenministerium.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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