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Groko einig über flexiblere Arbeitszeitregeln durch Tariföffnungsklausel

Archivmeldung vom 07.02.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.02.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Stahlkocher am Hochofen
Stahlkocher am Hochofen

Foto: Bundesarchiv, B 145 Bild-F079044-0020 / CC-BY-SA 3.0
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Union und SPD haben sich auf eine Tariföffnungsklausel im Arbeitszeitgesetz geeinigt, um tarifgebundenen Unternehmen künftig eine Abkehr vom starren Acht-Stunden-Tag zu ermöglichen. "Wir werden über eine Tariföffnungsklausel im Arbeitszeitgesetz Experimentierräume für tarifgebundene Unternehmen schaffen, um eine Öffnung für mehr selbstbestimmte Arbeitszeit der Arbeitnehmer und mehr betriebliche Flexibilität in der zunehmend digitalen Arbeitswelt zu erproben", heißt es im letzten Entwurf des Koalitionsvertrags von 11.45 Uhr.

Er liegt der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" vor. "Auf Grundlage von diesen Tarifverträgen kann dann mittels Betriebsvereinbarungen insbesondere die Höchstarbeitszeit wöchentlich flexibler geregelt werden", heißt es weiter. Zudem sollen häufige Befristungen nacheinander stärker beschränkt werden. "Wir wollen nicht länger unendlich lange Ketten von befristeten Arbeitsverhältnissen hinnehmen", schreiben Union und SPD. "Eine Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist dann nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein unbefristetes oder ein oder mehrere befristete Arbeitsverhältnisse mit einer Gesamtdauer von fünf oder mehr Jahren bestanden haben", schreiben die Koalitionäre in spe. Für Künstler, Fußballer und andere Berufe solle es eine Ausnahmeregelung geben.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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