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Kabinett will neue Regelungen zur Zweckentfremdung und zur Überlassung von Wohnraum

Archivmeldung vom 03.05.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.05.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Wappen Nordrhein-Westfalen
Wappen Nordrhein-Westfalen

Die nordrhein-westfälischen Gemeinden sollen künftig die Möglichkeit erhalten, per Satzung gegen die Umwandlung von Wohnraum für Gewerbezwecke vorzugehen. Das Kabinett hat am Dienstag (3. Mai) einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum (WFNG NRW) verabschiedet, der den Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, die Regelungen der von der Vorgängerregierung Ende 2006 aufgegebene Zweckentfremdungsverordnung auf lokaler Ebene wieder einzuführen.

„Das Zweckentfremdungsverbot soll verhindern, dass Mietwohnungen in gewerbliche Räume umgewandelt oder abgerissen werden beziehungsweise ganz leer stehen. Wir wollen den NRW-Kommunen die Chance geben, nach eigenem Ermessen zu entscheiden, ob und in welchen Bereichen eine Zweckentfremdung von Wohnungen nur mit Genehmigung zulässig ist“, erläuterte Bauminister Harry K. Voigtsberger.

Außerdem sollen die Gemeinden künftig bei Sozialwohnungen wieder das Recht haben, dem Vermieter mindestens drei Wohnungssuchende zur Auswahl vorzuschlagen. „Damit können die Kommunen Familien mit niedrigen Einkommen, die sich auf dem Wohnungsmarkt nicht aus eigener Kraft versorgen können, noch gezielter unterstützen“, erklärte Voigtsberger. Auch hier setze das Land bewusst auf lokale Regelungen per Satzung. Beide Vorhaben waren im Koalitionsvertrag festgeschrieben.

Die kommunalen Spitzenverbände hatten in der Anhörung zu den Themen die beabsichtigten Neuregelungen begrüßt. Der Gesetzesentwurf muss noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen. Die Neuregelungen könnten Ende des Jahres in Kraft treten.

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEBWV NRW)

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