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Linke Bundesschiedskommission: Ablehnung des Mitgliederentscheids ist satzungswidrig

Archivmeldung vom 08.05.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.05.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
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Lizenz: Public domain
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Die Bundesschiedskommission der Linkspartei hat die Ablehnung eines Mitgliederentscheids über die künftige Parteiführung durch den Bundesvorstand der Partei als satzungswidrig eingestuft. Das berichtet die "Mitteldeutsche Zeitung" unter Berufung auf führende Parteikreise.

Die Entscheidung der Bundesschiedskommission fiel demnach am Sonntag mit sechs Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und einer Enthaltung. Geklagt hatte ein Parteimitglied aus Sachsen.

Vertreter des Reformflügels hatten für einen Mitgliederentscheid über die Besetzung der künftigen Parteiführung geworben. Dieser war vom Parteivorstand unter Hinweis auf formale Gründe abgelehnt worden. Die Entscheidung der Bundesschiedskommission steht im offenen Widerspruch dazu. Ob es jetzt doch noch zu einem Mitgliederentscheid kommt, ist unklar.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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