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Fast 100 Anträge auf todbringende Arznei

Archivmeldung vom 31.03.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.03.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Nahezu 100 Patienten haben beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn einen Antrag zum Erwerb eines todbringenden Medikamentes gestellt. Das berichtet der "Spiegel" in seiner aktuellen Ausgabe.

Exakt 98 Anträge sind demnach bis heute eingegangen, fünf der Antragsteller sind inzwischen verstorben. Wann das BfArM über die Anträge entscheiden wird, steht noch immer nicht fest. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes, das vor einem Jahr geurteilt hatte, der Staat dürfe schwer und unheilbar Kranken den Zugang zu einer todbringenden Arznei in extremen Notlagen nicht verwehren. In der Politik ist das Urteil umstritten.

Der damalige Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, CDU, hatte angekündigt, nach Wegen zu suchen, das Urteil zu umgehen. Den Chefs der Koalitionsfraktionen und dem Kanzleramt hat er vorgeschlagen, zu diesem Zwecke das Betäubungsmittelgesetz zu ändern. Darüber solle das Parlament beraten. Der neue Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, CDU, sondiert den Fall noch.

SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach fürchtet eine Verschärfung der Rechtslage, sollte das Parlament noch einmal über die gesetzlichen Vorgaben der Sterbehilfe beraten. "Ich bin mir sicher, dass das Parlament die Rechtslage sogar noch verschärfen würde - und ich würde das bedauern", sagte er dem "Spiegel".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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