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Dobrindt will Bürger im Herbst am Bundesverkehrswegeplan beteiligen

Archivmeldung vom 05.06.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.06.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Dieter Schütz / pixelio.de
Bild: Dieter Schütz / pixelio.de

Im kommenden Herbst sind die Bürger erstmals aufgerufen, sich aktiv an einem Großprojekt der Bundesregierung zu beteiligen: Im Oktober und November sollen sich die Deutschen über sechs Wochen online oder schriftlich zum ersten Entwurf des Bundesverkehrswegeplans äußern, wie aus einem Schreiben von Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) an die Vorsitzenden des Haushalts- und Verkehrsausschusses hervorgeht, über das die "Welt" berichtet. Erst nach diesem Konsultationsverfahren soll es einen überarbeiteten Entwurf geben, der als Grundlage für einen Kabinettsbeschluss Ende 2015 dient.

Der Bundesverkehrswegeplan legt die von der Bundesregierung avisierten Neu- und Ausbauprojekte für die nächsten 15 Jahre - 2016 bis 2030 - fest. Es geht laut Bundesverkehrsministerium (BMVI) um einen dreistelligen Milliardenbetrag, der verbaut werden soll. Nach Informationen des Ministeriums sind rund 2.000 Projektideen zur Bewertung angemeldet, davon etwa 1.500 für Bundesfernstraßen, rund 400 für Bundesschienenwege und 46 für Bundeswasserstraßen.

Neben der Möglichkeit, sich direkt an das Ministerium zu wenden, soll der Entwurf des Verkehrswegeplans zeitgleich an rund 20 Orten in Deutschland ausgelegt werden. Auch die Umwelt- und Verkehrsministerien und Staatskanzleien der 16 Länder sind in dem Zeitraum aufgefordert, Stellungnahmen abzugeben.

In dem Dobrindt-Schreiben wird zugleich deutlich, dass der einzelne Bürger nicht erwarten sollte, auf seine Stellungnahme eine ausführliche Antwort zu erhalten. Konkret heißt es: "Aufgrund der Vielzahl der zu erwartenden Stellungnahmen werden diese nicht einzeln beantwortet oder veröffentlicht, sondern in einem Bericht zum Konsultationsverfahren zusammenfassend behandelt." Wenn "fachlich-inhaltliche oder rechtliche Gründe" in einer Stellungnahme als "sinnvoll" erachtet werden, soll der Verkehrswegeplan überarbeitet werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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