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Bankenrettungsfonds und Steuerzahler müssen mit neuen Milliarden-Lasten durch Griechenland-Staatsanleihen rechnen

Archivmeldung vom 08.11.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.11.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Im Fall einer Griechenland-Pleite oder eines größeren Schuldenschnitts kommen auf den deutschen Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung, SoFFin, und damit auf den deutschen Steuerzahler, neue noch nicht im Bundeshaushalt eingerechnete Milliardenzahlungen zu. Das räumt das Bundesfinanzministerium in einem Bericht für das Parlament ein, aus dem die "Leipziger Volkszeitung" zitiert.

Insbesondere die Bad Bank der sich unter deutscher Staatskontrolle befindenden Pleite-Bank HRE benötigt, im Fall einer Griechenland-Pleite, noch nicht einkalkulierte zusätzliche Milliarden zur Abschreibung griechischer Staatsanleihen. Das ergibt sich aus einem Schreiben des Ministeriums von Wolfgang Schäuble (CDU) an den SPD-Haushaltsexperten Carsten Schneider.

Bei der Bad Bank der WestLB, der EAA, befanden sich, laut Bilanz des Bundesfinanzministeriums, griechische Staatsanleihen zum Buchwert von 1,1 Milliarden Euro. Die FMS Wertmanagement, die Bad Bank der HRE, verzeichnet danach griechische Staatsanleihen und Kredite inklusive Staatsgarantien zu einem Buchwert von 10,1 Milliarden Euro im Fundus.

Bei der Ermittlung des Kapitalisierungsbedarfs für die Bad Banks, so das Finanzministerium, sei bisher die volle Wirkung der vorausgegangenen Rettungsmaßnahmen unterstellt worden. "Es wurden somit keine Verluste aus Engagements mit europäischen Staaten unterstellt. Insoweit ist davon auszugehen, dass im Falle eines Ausfalls von Engagements gegenüber europäischen Staaten eine zusätzliche Verlustausgleichspflicht des SoFFin gegenüber der FMS-WM über den ursprünglichen Kapitalisierungsbetrag hinaus in Anspruch genommen werden müsste."

Quelle: Leipziger Volkszeitung (ots)

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