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Bunderechnungshof kritisiert Vergabepraxis bei Beraterverträgen

Archivmeldung vom 23.07.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.07.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Kritisieren kann jeder... (Symbolbild)
Kritisieren kann jeder... (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der Bunderechnungshof kritisiert die Vergabepraxis bei vielen Beraterverträgen in den Bundesministerien. "Hier sind wir in der Vergangenheit immer wieder auf Defizite gestoßen", sagte Rechnungshof-Präsident Kay Scheller den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Wenn der Bund externe Beratungsleistungen einkaufe, müsse er eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. "Er muss unter anderem die Notwendigkeit der Leistung gut begründen, die Leistung im Wettbewerb vergeben und den Erfolg der Beratung nachvollziehbar kontrollieren", so der Rechnungshof-Präsident weiter. Bei der Bundeswehr etwa sei in zahlreichen Fällen weder die Notwendigkeit des Beratereinsatzes begründet worden noch habe die Vergabe im Wettbewerb stattgefunden. "Außerdem muss der Bund sicherstellen, dass es beim Einsatz externer Berater nicht zu Interessenskonflikten kommt", sagte Scheller den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Nach Auskunft der Bundesregierung hatten die Bundesministerien im ersten Halbjahr 2019 mindestens 178 Millionen Euro für Beraterverträge ausgegeben. Daten aus dem Verteidigungsministerium und dem Kanzleramt sind dabei nicht mit eingerechnet.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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