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DGB-Landeschef: Mindestlohn für öffentliche Aufträge in NRW steigt 2014

Archivmeldung vom 09.09.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.09.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Rainer Aschenbrenner / pixelio.de
Bild: Rainer Aschenbrenner / pixelio.de

Der Chef des Deutschen Gewerkschaftsbunds in NRW, Andreas Meyer-Lauber, rechnet damit, dass der im Tariftreuegesetz vereinbarte Mindestlohn von derzeit 8,62 Euro ab 2014 angehoben wird. Der "Rheinischen Post" sagte er: "Es hat jetzt intensive Verhandlungen über die Höhe gegeben. Der Arbeitsminister muss diese Diskussion zusammenfassen und dann eine Empfehlung abgeben. Ich gehe davon aus, dass der Mindestlohn ab dem 1. Januar 2014 auf über neun Euro angepasst wird."

Das Tariftreuegesetz legt Mindeststandards für Unternehmen fest, die öffentliche Aufträge durchführen. Meyer-Lauber übte außerdem scharfe Kritik an der Zahl der Ausbildungsplätze in NRW: "Die Arbeitgeber erbringen ihren Anteil nicht. Sie bieten weniger Ausbildungsplätze als im Vorjahr an - und das zum zweiten Mal in Folge", sagte Meyer-Lauber. "Wir benötigen eine Ausbildungsquote, also eine Ausbildungsverpflichtung für alle Unternehmen, die qualitativ hochwertig ausbilden können."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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