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Tabakindustrie droht Bundesregierung mit Verfassungsbeschwerde

Archivmeldung vom 20.06.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.06.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Cisco Ripac / pixelio.de
Bild: Cisco Ripac / pixelio.de

Der Deutsche Zigarettenverband (DZV) droht wegen der geplanten Neufassung der Tabakerzeugnisverordnung mit einer Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht, berichtet "Bild am Sonntag".

Die Neufassung sieht vor, dass bestimmte Zusatzstoffe rückwirkend zum 20. Mai 2016 untersagt werden. "Das ist eine klare Verletzung rechtsstaatlicher Prinzipien", sagte DZV-Geschäftsführer Jan Mücke, "wenn das so kommt, müssen wir vor das Bundesverfassungsgericht ziehen."

Die Industrie fürchtet hohe Kosten, wenn Milliarden Zigaretten aus dem Verkauf genommen werden müssen. Mücke gegenüber BamS: "Der Branche droht ein enormer Schaden im hohen dreistelligen Millionenbereich, vielleicht auch über einer Milliarde". Die Änderung der Tabakerzeugnisverordnung sieht vor, dass zum Beispiel alle Tabak-Zusatzstoffe, die aus Pflanzen wie Salbei, Thymian, Eukalyptus oder Minze gewonnen werden, künftig verboten sind.

Derzeit liegt die Änderung zur Notifizierung bei der EU-Kommission, auch der Bundesrat muss noch zustimmen. Das federführende Bundeslandwirtschaftsministerium wies die Kritik zurück. Man habe der Industrie schon im November 2015 mitgeteilt, welche Stoffe auf die Liste sollen. "Die Anordnung der Rückwirkung soll nun weiter dazu dienen, Rechts- und Planungssicherheit für die betroffenen Wirtschaftsteilnehmer und für die Überwachungsbehörden zu schaffen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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