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Staatsrechtlerin: Grundrechtseinschränkungen waren Abwägungssache

Archivmeldung vom 24.03.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.03.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Symbolbild
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Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Staatsrechtlerin Sophie Schönberger sieht die aktuellen "massiven Grundrechtseinschränkungen" in Folge der Coronakrise als Ergebnis einer grundlegenden Abwägung.

"Wir sind alle überrascht, dass die gesetzliche Lage das hergibt zu großen Teilen, wenn eine entsprechend große Bedrohung ist. Dann sind wir in der ganz klassischen grundrechtlichen Abwägung zwischen der Einschränkung von Freiheiten und dem Schutz eines höheren Ziels, hier tatsächlich dem Leben und der Gesundheit der Menschen", sagte Schönberger am Dienstag im Deutschlandfunk.

Es seien "natürlich ganz massive Grundrechtseinschränkungen, die wir hier sehen". Die habe man bisher so nicht gekannt, weil man eine entsprechende Lage noch nicht gekannt habe. "Das ist immer relativ schwierig", so die Juristin. Man habe sich daran gewöhnt, dass vieles von dem, was man mache, von Wissenschaftlern politisch "determiniert" werde. "Hier sind wir jetzt in einer Situation, wo die Wissenschaft ganz klar sagt, wir wissen es noch nicht, und es ist gut, dass die Wissenschaftler das sagen, weil das die ehrliche Antwort ist." Nur trotzdem müsse ja gehandelt werden und da sei man in einer Situation, dass aufgrund unsicherer Tatsachengrundlage politische Entscheidungen getroffen werden müssten – "ganz klar mit dem Risiko, dass sie falsch sind", so Schönberger.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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