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Pflegestudierende sollen künftig Vergütung erhalten

Archivmeldung vom 24.05.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.05.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Lohntüte: Löhne sind Kosten. Löhne sind Einnahmen. Einnahmen werden zur Ausgaben. Und Ausgaben werden wieder zu Einnahmen. Ein Kreislauf.
Lohntüte: Löhne sind Kosten. Löhne sind Einnahmen. Einnahmen werden zur Ausgaben. Und Ausgaben werden wieder zu Einnahmen. Ein Kreislauf.

Bild: Siegfried Fries / pixelio.de

Studierende in der Pflege sollen zukünftig für die gesamte Dauer ihres Studiums eine Vergütung erhalten. Das Bundeskabinett brachte am Mittwoch einen entsprechenden Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung und zu Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege auf den Weg.

Demnach sollen auch Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte vereinheitlicht und vereinfacht werden. Derzeit nähmen zu wenige Menschen ein Pflegestudium auf, jeder zweite Platz bliebe unbesetzt, sagte Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne). Grund dafür sind laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) unzureichende Arbeits- und Ausbildungsbedingungen.

"Studierende sollten aber auch den finanziellen Freiraum haben, um sich ganz auf das Studium konzentrieren zu können und nicht noch nebenbei arbeiten zu müssen", so Lauterbach. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass Studierende in der Pflege für die Dauer ihres Studiums eine "angemessene" Vergütung erhalten. Mit Übergangsvorschriften solle zugleich sichergestellt werden, dass diejenigen, die auf Grundlage der bisherigen Regelungen eine hochschulische Pflegeausbildung begonnen haben, für die verbleibende Studienzeit ebenfalls eine Ausbildungsvergütung erhalten, ohne dass ihr Studium neu organisiert werden muss. Ebenso sollen Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte "vereinheitlicht und vereinfacht" werden. Zudem soll die Möglichkeit geschaffen werden, auf eine umfassende Gleichwertigkeitsprüfung, zugunsten einer Kenntnisprüfung oder eines Anpassungslehrgangs, zu verzichten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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