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Richterbund warnt vor Neufassung des Geldwäsche-Tatbestands

Archivmeldung vom 18.08.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.08.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bewerten, Akte, Prüfen, Korrigieren, Fälschen, Richter, Staatsanwalt, Prüfer (Symbolbild)
Bewerten, Akte, Prüfen, Korrigieren, Fälschen, Richter, Staatsanwalt, Prüfer (Symbolbild)

Bild: Jorma Bork / pixelio.de

Der Deutsche Richterbund (DRB) hat mit Blick auf geplante Neuerungen bei der Geldwäschebekämpfung vor einer Überforderung der Justiz gewarnt. "Die geplante Ausweitung der Geldwäschestrafbarkeit dürfte zu einem deutlichen Zuwachs von Strafverfahren bei den Staatsanwaltschaften und den Amtsgerichten führen", sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn dem "Handelsblatt".

Das neue Gesetz erweitere den Kreis der tauglichen Vortaten einer Geldwäsche erheblich, die Beschränkung auf schwerwiegende Delikte vor allem der organisierten Kriminalität würden entfallen. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hatte eine Neufassung des Tatbestands der Geldwäsche angekündigt.

Demnach soll es bei der Strafverfolgung nicht mehr darauf ankommen, dass schmutzige Gelder aus ganz bestimmten Straftaten stammen. Bislang setzt der Tatbestand der Geldwäsche bestimmte kriminelle Aktivitäten als Vortaten voraus, etwa Drogenhandel, Erpressung von Schutzgeldern oder Menschenhandel. "Mehrkosten im justiziellen Kernbereich sind bei den Ländern in nicht unbeträchtlichem Umfang zu erwarten", heißt es im Referentenentwurf. "Das angestrebte schärfere Vorgehen gegen Geldwäsche kann nur Erfolg haben, wenn die Länder die zuständigen Ermittler und Strafgerichte erheblich verstärken. Die Strafjustiz arbeitet schon heute am Limit, daran hat der Rechtsstaatspakt von Bund und Ländern bisher wenig geändert", sagte Rebehn.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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