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Sachsens Innenminister lobt Einsatz gegen "Revolution Chemnitz"

Archivmeldung vom 01.10.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.10.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Roland Wöller / Bild: bund.de
Roland Wöller / Bild: bund.de

Sachsens Innenminister Roland Wöller (CDU) hat den Polizeieinsatz gegen die mutmaßliche rechtsterroristische Vereinigung "Revolution Chemnitz" gelobt. "Im engen Schulterschluss mit der Bundesanwaltschaft ist der sächsischen Polizei heute ein entscheidender Schlag gegen den Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus gelungen", sagte Wöller am Montag. "Wer aus niederen Motiven Anschläge auf Ausländer, Amtsträger, Politiker oder andere Menschen plant, dem begegnet das Gesetz zu Recht mit ganzer Härte."

Mit den Festnahmen und Durchsuchungen habe man ein "klares Zeichen" gesetzt, dass man solche rechtsterroristische Strukturen bereits frühzeitig erkenne und zerschlage, so Wöller. Die Bundesanwaltschaft hatte zuvor in Sachsen und Bayern sechs mutmaßliche Rechtsterroristen aus dem Raum Chemnitz festnehmen lassen. Die Festgenommenen seien unter anderem dringend verdächtig, gemeinsam mit dem 31-jährigen Christian K. die rechtsterroristische Vereinigung "Revolution Chemnitz" gegründet zu haben, teilte die Karlsruher Behörde mit. Christian K. war bereits am Mitte September wegen besonders schweren Landfriedensbruchs festgenommen worden und befindet sich seither in Untersuchungshaft. Nach den bisherigen Erkenntnissen gehören die Beschuldigten der Hooligan-, Skinhead- und Neonazi-Szene im Raum Chemnitz an.

Am Montag wurden im Zusammenhang mit den Ermittlungen mehrere Wohnungen sowie weitere Räumlichkeiten in Sachsen durchsucht. An dem Einsatz waren über 100 Beamte der sächsischen Polizei beteiligt. Die sechs Festgenommenen sowie auch Christian K. sollen am Montag und Dienstag dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden, der über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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