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Schäuble: Bundesregierung verschärft den Datenschutz

Archivmeldung vom 10.12.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.12.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Bundesregierung wird heute das neue Bundesdatenschutzgesetz verabschieden, das nach Auskunft von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) den Datenschutz nach den diversen Skandalen mit dem Handel vertraulicher Daten deutlich verschärfen wird.

"Unser Gesetzentwurf zielt gerade darauf ab, den Umgang mit Daten für Werbung, Markt- und Meinungsforschung transparenter und damit auch besser kontrollierbar zu machen", sagte der CDU-Minister der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post".

Schäuble kündigte an, das Listenprivileg zu streichen, das die Weitergabe von Adressdaten grundsätzlich erlaubt, wenn kein Widerspruch der Betroffenen vorliegt. "Wir werden künftig den Adresshandel von der Zustimmung der Betroffenen abhängig machen", sagte der Minister der Zeitung. Ausnahmen werde es für Hilfsorganisationen, karitative Einrichtungen und andere gemeinnützige Organisationen geben, die sich für Menschen in Not und Elend einsetzen oder für die Förderung von Kunst, Wissenschaft und Sport.

Zugleich werde die Bundesregierung den Strafrahmen und den Bußgeldkatalog verschärfen. "Der Verstoß gegen Datenschutzgesetze ist kein Kavaliersdelikt", sagte Schäuble. Allerdings werde es keine umfassende Auskunftspflicht über die Herkunft der Daten geben. "Das würde tatsächlich die Wirtschaft schädigen", sagte der Minister.

Firmen, die eine marktbeherrschende Stellung haben, dürfen nach der Novelle nicht die Herausgabe von Daten von ihren Kunden erzwingen. Bei Datenverlust haben die Unternehmen eine Informationspflicht. "Außerdem stärken wir die Rechte der betrieblichen Beauftragten für den Datenschutz", sagte Schäuble.

Quelle: Rheinische Post

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