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Contergannetzwerk begrüßt Beschluß zur Rentensicherheit und medizinische Kompetenzzentren

Archivmeldung vom 18.06.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.06.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Packung Contergan forte Bild: wikipedia.org
Packung Contergan forte Bild: wikipedia.org

Mit einem von allen Fraktionen des Deutschen Bundestages getragenen neuen Gesetz erhalten die Conterganopfer eine Garantie für ihre Leistungen durch die Conterganstiftung für behinderte Menschen. Danach können Leistungen nur noch aberkannt werden, wenn sie auf vorsätzlich unrichtigen oder vorsätzlich unvollständigen Angaben beruhen.

Was ist passiert? Ein jüngst durch die Stiftung eingeholtes Rechtsgutachten kam zu dem Schluss, dass Leistungen für viele ausländische Geschädigte keine hinreichende Rechtsgrundlage im entsprechenden Conterganstiftungsgesetz haben. Deshalb musste die Conterganstiftung eine Einstellung der Leistungen für alle brasilianischen Opfer prüfen und forderte die Betroffenen zu einer entsprechenden Stellungnahme auf.

Hierzu erläutert Christian Stürmer, gewählter Betroffenenvertreter der Contergangeschädigten und zugleich Bundesvorsitzender des Contergannetzwerkes Deutschland e.V.: "Als wir vom Contergannetzwerk davon erfuhren, habe ich die brasilianischen Geschädigten an die Rechtsanwältin Karin Buder vermittelt, die sich extrem stark für die dortigen Geschädigten engagiert hat."

Weiter führt Stürmer aus: "Im Deutschen Bundestag haben die beiden zuständigen Fachpolitiker der Regierungsfraktionen, Ursula Schulte (SPD) und Stephan Pilsinger (CDU/CSU) sofort gehandelt, als ihnen die Sache zu Ohren kam und sich spontan dazu entschlossen, gesetzlich gegenzusteuern."

Der Betroffenenvertreter Stürmer: "Von den Geschädigten zu verlangen, dem nachzugehen, was damals vor rd. 50 Jahren geschah, als ihre Eltern Leistungen bei der Stiftung beantragten, ist inakzeptabel. Heute sind die Conterganopfer rund 60 Jahre alt und bereiten sich auf ihren Lebensabend vor. Der Staat hat gegenüber den Geschädigten nicht nur eigene Schuld, sondern auch die Haftung der Schädigungsfirma Grünenthal übernommen. Mit dem neuen Gesetz gibt es endlich Rechtssicherheit für die Conterganrenten!"

"Dies ist zwar ein wichtiger Schritt zur Überwindung des Conterganskandals", so Stürmer weiter und ergänzt: Noch viel wichtiger ist aber, dass man `das Übel an der Wurzel packt` und Strukturen in der Stiftung schafft, wonach wir Geschädigten endlich auf Augenhöhe behandelt werden "Im Stiftungsrat der Conterganstiftung sitzen wir zwei Betroffenenvertreter drei Ministerialbeamten gegenüber. Und diese Macht gegen die Betroffenenvertreter nutzt man! Solange das nicht verändert wird, braucht man sich über nichts zu wundern."

Überdies schafft das neue Gesetz eine Ermächtigungsgrundlage, dass die Conterganstiftung medizinische Kompetenzzentren für Conterganopfer ins Leben rufen darf. Es werden Einrichtungen gegründet, in den die Contergangeschädigten speziell auf ihre Bedürfnisse abgestellte medizinische Behandlungen und Therapien bekommen. "Darüber freuen wir uns sehr", so Christian Stürmer.

Hier zu näheren HINTERGRÜNDEN: http://ots.de/Sf0Kza

Quelle: Contergannetzwerk Deutschland e.V. (ots)

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