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FDP-Familienausschuss-Vorsitzende fordert mehr Geld für Beratung von Opfern sexuellen Missbrauchs

Archivmeldung vom 25.05.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.05.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Sibylle Laurischk Bild: fdp-bw.de
Sibylle Laurischk Bild: fdp-bw.de

Die Vorsitzende des Familienausschusses im Bundestag, Sibylle Laurischk (FDP), hat die Empfehlungen der Beauftragten der Bundesregierung zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs, Christine Bergmann (SPD), weitgehend unterstützt. Der "Saarbrücker Zeitung" (Donnerstagausgabe) sagte Laurischk, sie halte ebenso wie Bergmann den Ausbau des Beratungssystems für die aktuell wichtigste Aufgabe.

Die Betroffenen bräuchten eine Stelle, wo sie über ihre zum Teil lange zurückliegenden Probleme reden könnten, und die ihnen Hilfen und Therapien vermittle. Viele Beratungsstellen seien aber "katastrophal unterfinanziert". Auch fehle es an Angeboten für in ihrer Kindheit missbrauchte Männer. Wie Bergmann befürwortete auch Laurischk einen "Rechtsanspruch auf Beratung" für alle Opfer. Die von Bergmann vorgeschlagenen Verlängerung der Verjährungsfrist für zivilrechtliche Ansprüche von drei auf 30 Jahre unterstützte Laurischk ebenfalls. Bei der Frage der Entschädigungszahlungen durch Institutionen, in denen Missbräuche geschahen, hofft Laurischk auf eine freiwillige Selbstverpflichtung aller Einrichtungen nach dem Beispiel der Katholischen Kirche. "Eine solche Zahlung wäre für die Betroffenen ein wichtiges Signal, dass ihr Schicksal anerkannt wird", sagte die FDP-Familienpolitikerin. Jedoch könne man sie nicht gesetzlich anordnen. "Ich setze hier auf Einsicht und Freiwilligkeit". Skeptisch zeigte sich die FDP-Abgeordnete hingegen bezüglich eines vom Bund und den Institutionen zu finanzierenden gemeinsamen Fonds. Man müsse prüfen, ob der Bundeshaushalt hierfür genügend Mittel hergebe, sagte Laurischk und verwies darauf, dass viele Betroffene schon nach dem Opferentschädigungsgesetz Hilfen bekommen könnten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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