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Länder stoppen vorerst Grundgesetzänderung für Digitalpakt

Archivmeldung vom 05.12.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.12.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
STOP !
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Bild: Andreas Hermsdorf / pixelio.de

Die geplante Grundgesetzänderung für den Digitalpakt Schule wird wohl vorerst nicht umgesetzt werden. Man wolle den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anrufen, teilte der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD), am Mittwoch in Berlin mit. Zuvor hatten sich die Regierungschefs der Länder getroffen.

Alle 16 Bundesländer hätten für ein Vermittlungsverfahren gestimmt, so Tschentscher. Dies werde auch schnell zu einem Ergebnis führen. Der Vermittlungsausschuss dürfte voraussichtlich in der Bundesratssitzung am 14. Dezember angerufen werden. Der Bundestag hatte die Grundgesetzänderung, mit der dem Bund unter anderem zusätzliche Milliardeninvestitionen in Schulen ermöglicht werden sollen, in der vergangenen Woche beschlossen. Konkret geht es um Änderungen der Artikel 104c, 104d, 125c und 143e des Grundgesetzes. Mit dem Beschluss sollen Bundeshilfen bei kommunalen Investitionen erleichtert werden, wobei eine Mitfinanzierung zur Verbesserung der Bildungsinfrastruktur im Mittelpunkt steht. Damit die Verfassungsänderung umgesetzt werden kann, wird auch im Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit benötigt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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