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Gesundheitsausschuss-Chefin Bunge: Bundesregierung hält uns beim Rauchverbot zum Narren

Archivmeldung vom 08.12.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.12.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Die geplatzte bundeseinheitliche Regelung zum Rauchverbot in Gaststätten und öffentlichen Räumen stößt weiter auf heftige Kritik. Die Vorsitzende des Bundestags-GesundheitsausschussesMartina Bunge (Linkspartei) sagte der "Leipziger Volkszeitung" (Sonnabend-Ausgabe): "Die Bundesregierung hält uns zum Narren. Statt endlich die Mehrheit der Bevölkerung vor den schädlichen Folgen des Rauchens zu schützen, agiert sie nur noch inkonsequent."

Die Opposition sei beim Nichtraucherschutz von der großen Koalition vorgeführt worden. So sei ein überfraktioneller Gruppenantrag des Bundestages für ein Rauchverbot zurückgenommen worden, da die Bundesregierung versichert habe, einen Gesetzentwurf vorzulegen. "Nun erleben wir dieses trauriges Schauspiel. Wenn tatsächlich der politische Wille da ist, dann findet man auch eine saubere rechtliche Regelung", so Bunge weiter. "Doch dieser politische Wille fehlt leider, stattdessen knickt man vor der Tabaklobby ein."

Bunge kündigte an, jetzt einen "fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf aus der Mitte des Parlaments" starten zu wollen. Es gebe genügend Parlamentarier aller Fraktionen, die sich inzwischen für ein umfassendes Rauchverbot aussprechen. "Wenn die Regierung nicht fähig ist, dann muss jetzt der Bundestag handeln." Einem erneuten Gruppentrag steht Bunge dagegen skeptisch gegenüber, dies wäre ein zu langwieriges Verfahren.

Scharf attackierte Bunge auch die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing (SPD). "Ich frage mich, welche Berechtigung die Drogenbeauftragte hat, wenn sie beim ersten Gegenwind einbricht. Dann können wir uns dieses Amt auch sparen." Bätzing hatte gesagt, es sei nichts gewonnen, wenn "wir ein Nichtraucherschutzgesetz erlassen, und es wird nachher vom Bundesverfassungsgericht gekippt".

Quelle: Pressemitteilung Leipziger Volkszeitung

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