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Afghanistan: Streit über Tornado-Einsatz

Archivmeldung vom 09.03.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.03.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler (CSU) und Willy Wimmer (CDU) erwägen eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, falls der Bundestag der Entsendung von Tornado-Aufklärungsflugzeugen nach Afghanistan zustimmen sollte.

Das berichtet die in Halle erscheinende "Mitteldeutsche Zeitung" (Freitag-Ausgabe) unter Berufung auf Fraktionskreise. Beide hätten diese Frage bereits mit einem Völkerrechtler geprüft. In einer Erklärung der beiden Unions-Politiker heißt es: "Der Einsatz von Bundeswehr-Tornados in Afghanistan bedeutet notwendigerweise die Teilnahme Deutschlands an völkerrechtswidrigen und vom Nato-Vertrag nicht gedeckten Militäraktionen." Die von den Jets im Rahmen des ISAF-Einsatzes gesammelten Daten würden an die kriegerische "Operation Enduring Freedom" weiter geleitet. Für die OEF unter Führung der USA gebe es aber kein Mandat der Vereinten Nationen. Die in Afghanistan und im Irak angewandte US-Doktrin der Präventivkriege sei überdies selbst völkerrechtswidrig. Gauweiler und Wimmer wollen ihre Entscheidung direkt nach der Bundestags-Abstimmung treffen. Der Staatsrechtler Ulrich Battis, Professor an der Berliner Humboldt-Universität, sagte der "Mitteldeutschen Zeitung" dazu: "Die Abgeordneten müssen geltend machen, dass sie in ihren Rechten beeinträchtigt worden sind." Sonst sei ein Erfolg unwahrscheinlich. "Ich halte von einer solchen Klage nichts."

Quelle: Pressemitteilung Mitteldeutsche Zeitung

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