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Bundesregierung plant Verbesserung beim Ehegattensplitting

Archivmeldung vom 25.02.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.02.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Die Bundesregierung will für mehr Steuergerechtigkeit zwischen Ehe- und eingetragenen Lebenspartnern sorgen, die beide berufstätig sind. Für die Partner soll es künftig attraktiver werden, den Steuervorteil des Ehegattensplittings gerechter auf beide Partner zu verteilen. "Wir werden für berufstätige Eheleute und Lebenspartner das Verfahren beim Lohnsteuerabzug vereinfachen", sagte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post". Schon seit 2010 sei es möglich für Eheleute, sich für die "Steuerklassenkombination IV mit Faktor" zu entscheiden.

Das so genannte "Faktorverfahren" des Finanzamtes führt zu einer gerechteren Verteilung der Steuerlast zwischen den Partnern. Das Verfahren muss bisher aber jedes Jahr neu beantragt werden. "Künftig soll dieser Antrag für zwei Jahre gelten", sagte der Sprecher. Künftig sollen sich mehr Eheleute für die "Steuerklassenkombination IV mit Faktor" entscheiden. Wer nur 20 Prozent zum gemeinsamen Einkommen beiträgt, soll demnach künftig auch nur 20 Prozent der gemeinsamen Lohnsteuer zahlen und nicht mehr 50 Prozent, wie es in der Steuerklasse V der Fall wäre. Die Neuregelung will das Ministerium in einem Gesetzentwurf, in dem weitere steuerliche Verfahrensvereinfachungen gebündelt werden, voraussichtlich noch vor der Sommerpause auf den Weg bringen, hieß es im Ministerium.

Quelle: Rheinische Post

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