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Opferbeauftragter: Bundestag verdreifacht Hinterbliebenengeld

Archivmeldung vom 20.07.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.07.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Geld und Geldscheine (Symbolbild)
Geld und Geldscheine (Symbolbild)

Bild: N.Schmitz / pixelio.de

Angehörige von Terroropfern erhalten ab sofort den dreifachen Betrag an Hinterbliebenengeld. Die Mittel dafür stellt das vom Bundestag beschlossene Haushaltsgesetz 2018 bereit, das am Mittwoch veröffentlicht wurde, sagte der Opferbeauftragte der Bundesregierung, Edgar Franke (SPD) der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Ehepartner, Kinder und Eltern von verstorbenen Anschlagsopfern bekommen demnach statt wie bisher 10.000 Euro nun 30.000 Euro. Geschwister erhalten statt bisher 5000 Euro nun 15 000 Euro.

Das Geld werde sogar rückwirkend ausgeschüttet. Franke sagte auf die Frage, wie viele Opferfamilien davon profitieren werden: "Wir schätzen die Zahl derzeit auf rund 300."  Auf diese Hilfe haben nach seinen Worten nicht nur die Angehörigen des Terroranschlags vom Berliner Breitscheidplatz 2016 Anspruch, sondern etwa auch Hinterbliebene der Todesopfer der Terrorzelle NSU. Das gleiche gelte für Angehörige der Opfer von Terroranschlägen im Ausland, etwa im tunesischen Djerba 2002, und Hinterbliebene von Opfern extremistischer Anschläge. In Zukunft erhalten zudem Kinder, die durch Terror ihren Vater oder ihre Mutter verloren haben, über diese 30.000 Euro hinaus bis zu 45.000 Euro Unterhalt.

Der Opferbeauftragte sagte: "Das Gesetz ist verkündet und jetzt rechtswirksam, was eine erhebliche Verbesserung für die Hinterbliebenen bedeutet. Das gibt es nicht so häufig in Europa." Im Haushalt 2018 seien 8 Millionen Euro - und damit 6,6 Millionen Euro mehr als im Vorjahr - für Opfer terroristischer Gewalt und extremistischer Übergriffe eingestellt. Der Schritt sei dringend notwendig gewesen, sagte Franke: "In Deutschland gab es zwar Leistungen für Hinterbliebene, aber diese passten nicht auf Terrorakte und waren im internationalen Maßstab vergleichsweise niedrig, deshalb mussten wir nachsteuern." Deutschland habe vor dem Berliner Anschlag keine großen Terroranschläge gekannt, ganz im Gegensatz zu anderen Ländern wie Frankreich, Großbritannien oder Spanien: "Deshalb waren wir nicht so gut vorbereitet."

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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