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Wirtschaftsflügel der Union will Mindestlohngesetz ändern

Archivmeldung vom 14.01.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.01.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft (IESM) / pixelio.de
Bild: Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft (IESM) / pixelio.de

Der Wirtschaftsflügel der Union will per Bundestagsbeschluss umgehend das Mindestlohngesetz ändern. Die vom Arbeitsministerium erlassene Verordnung zur Erleichterung der Dokumentationspflicht des Mindestlohns sei nicht ausreichend, heißt es in einem Antragsentwurf, der dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt.

Den Wirtschaftsflügel hatten in den letzten Tagen seit Einführung des Mindestlohns weit über tausend Beschwerdemails aus Unternehmen, aber auch Sportvereinen erreicht, in denen die Dokumentationspflicht kritisiert wurde. Deshalb will der Wirtschaftsflügel den für die Dokumentationspflicht bisher gewählten Schwellenwert von 2.958 Euro Bruttoverdienst im Monat auf 1.900 Euro senken. Außerdem soll die Dokumentationspflicht bei Minijobs aufgehoben werden, wenn in einem Arbeitsvertrag steht, dass der Arbeitnehmer 8,50 Euro pro Stunde erhält.

Christian von Stetten, CDU Bundestagsabgeordneter und Vorsitzender des Parlamentskreises Mittelstand kritisiert die Arbeitsministerin für die bisherige Ausgestaltung des Mindestlohngesetzes scharf. "Frau Ministerin Nahles ist über das Ziel hinaus geschossen. Es ist höchste Zeit das wir das korrigieren. Wenn bei der Umsetzung des Gesetzes etwas schief läuft, ist es die Aufgabe des Parlamentskreises Mittelstand, dies zu korrigieren. Mit unseren 190 Mitgliedern schaffen wird das auch", so van Stetten gegenüber der ARD.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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