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Datenschützerin fordert mehr Personal für DSGVO

Archivmeldung vom 20.05.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.05.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
DSGVO: Unternehmen hadern mit der Umsetzung.
DSGVO: Unternehmen hadern mit der Umsetzung.

Bild: Alexandra H., pixelio.de

Die Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein, Marit Hansen, sieht die Aufsichtsbehörden auch ein Jahr nach Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für die neuen Aufgaben nicht ausreichend gewappnet. "Bei der Ausstattung der Datenschutzaufsicht ist noch deutlich Luft nach oben", sagte Hansen dem "Handelsblatt".

Sie erwarte daher personelle und finanzielle Verstärkung für die Behörden. "Angesichts der Herausforderungen der Digitalisierung für unsere Gesellschaft werden wir auch mehr Informatiker und andere Technikexperten benötigen, damit faire und datenschutzgerechte IT-Gestaltung zum Standard wird." Derzeit könnten etwa "anlasslose Prüfungen" nur "sehr eingeschränkt" durchgeführt werden. "Das betrifft einerseits Branchenprüfungen, in denen Datenschutzverstöße nicht nur bei einer Firma, sondern auch bei der Konkurrenz in glei cher Weise geahndet werden." Wenn zudem nur noch Einzelfall-Beschwerden bearbeitet werden können, "fehlt auch der stark nachgefragte Bereich der Beratung für diejenigen, die es richtig machen wollen".

Hansen warnte vor den juristischen Folgen, sollten die Personalengpässe nicht behoben werden. "Wenn keine angemessene Ausstattung vorliegt, wird die EU-Kommission auf Dauer sicherlich nicht passiv bleiben, sondern geeignete Maßnahmen ergreifen und ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten", sagte sie. "Dies hat sie schon früher in Fällen getan, in denen die Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht nicht gewährleistet war - auch in Deutschland." Die rechtliche Lage sei klar, betonte Hansen. "Die Länder müssen sich ebenso wie der Bund an europäisches Recht halten, und dazu gehört auch Artikel 52 der Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO", erläuterte die Behördenchefin. Dies bedeute etwa, dass jeder EU-Mitgliedstaat seine Aufsichtsbehörden personell, technisch und finanziell so ausstatten müsse, dass diese ihre Aufgaben und Befugnisse auch effektiv wahrnehmen können.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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