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Steuerzahlerbund: Durch veraltete Frei- und Pauschbeträge entgehen Steuerzahlern Milliarden

Archivmeldung vom 27.01.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.01.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Steuererklärungen und -anträge, Steuerrecht (Symbolbild)
Steuererklärungen und -anträge, Steuerrecht (Symbolbild)

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) wirft dem Gesetzgeber vor, die Steuerzahler durch Untätigkeit bei den steuermindernden Frei- und Pauschbeträgen um Milliarden von Euro zu bringen.

"Je länger die Pauschalen und Freibeträge eingefroren bleiben, desto stärker steigt die Belastung", kritisierte BdSt-Präsident Reiner Holznagel im Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ) mit Blick auf die hohe Inflation: "Deshalb fordern wir, sämtliche Pauschalen und Freibeträge immer zum Jahreswechsel zu prüfen, gleich im neuen Jahr an die Preis- beziehungsweise Einkommensentwicklung anzupassen und auf ein zeitgemäßes Niveau zu bringen." Damit die Politik nicht den Überblick verliert, sollte die Bundesregierung regelmäßig einen Bericht über den Anpassungsbedarf im Steuerrecht vorlegen, sagte Holznagel weiter.

Als besonders eklatantes Beispiel nennt der BdSt den Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von 102 Euro, der für sonstige Einkünfte (auch Renten) gilt. Er sei seit 1955, also seit weit mehr als 60 Jahren, nicht mehr erhöht worden. Unter Berücksichtigung der Inflation müsste der Wert heute eigentlich bei 535,86 Euro pro Jahr liegen, heißt es in einer Übersicht der Organisation, die der NOZ vorliegt. Der Bund der Steuerzahler fordert eine Anhebung auf 500 Euro.

Seit 2011 nicht angepasst worden ist der Arbeitnehmerpauschbetrag in Höhe von jährlich 1000 Euro. Hier errechneten die Steuerexperten einen inflationsbereinigten Wert von 1169,48 Euro/Jahr. Die noch darüber hinausgehende Forderung lautet, den Betrag auf 1500 Euro zu erhöhen.

Nicht zufrieden ist der Bund der Steuerzahler auch mit der Erhöhung der Entfernungspauschale. Hier verlangt die Organisation - ausgehend von der Inflation seit der Einführung im Jahr 2004 - eine Anhebung auf 40 Cent pro Kilometer bereits ab dem ersten Kilometer. Aktuell gelten 30 Cent pro Kilometer beziehungsweise 35 Cent ab dem 21. Kilometer. Von 2024 an sollen es 38 Cent ab dem 21. Kilometer sein.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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